Weiträumige Flurbereinigungen sind für große Verkehrswegebauten Pflicht. Informieren Sie sich unbedingt über die Verfahren, denn hier werden die Weichen für die Zukunft des Betriebes gestellt.
Zur Information bieten wir Ihnen zwei top agrar-Beiträge und weitere Ausführungen zur Ermittlung der Wertzahl an sowie der Wichtigkeit einer bodenkundlichen Begleitung an.
- top agrar 5/2015, S. 28: „Naturschutz-Ausgleich: So sparen Sie Flächen“
- top agrar 10/2010, S. „Hände weg von meinem Land“, Ratgeber Flurbereinigung
Mehr zu Wertzahl und Bodenkundlicher Begleitung
Autor: Dr. Egon Janssen, Gillersheim
Ermittlung der Wertzahlen:
Als Grundlage für die Bewertung der Grünland- und Ackerflächen dienen die Wertzahlen. Diese wiederum beruhen auf den Grünland- und Ackerzahlen, die auf der Grundlage der Reichsbodenschätzung festgelegt werden. Wie der Name schon vermuten lässt handelt es sich bei der Reichsbodenschätzung um ein Verfahren, das seit über 80 Jahren angewendet wird. Ursprünglich diente diese Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit 0 bis 100 Bodenpunkten dazu, die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden darzustellen, um damit eine gerechte Basis für die Besteuerung der Flächen zu haben. So wurden Schwarzerden aus Löss mit 100 Bodenpunkten am höchsten bewertet, weil auf diesen Böden aufgrund der guten Nährstoffnachlieferung und der hohen Wasserspeicherfähigkeit die höchsten Erträge erzielt wurden.
Seitdem der Nährstoffbedarf der Pflanzen durch gezielte Gaben von Mineraldüngern gedeckt werden kann, spiegeln die Bodenpunkte nicht mehr die tatsächliche Ertragskraft eines Standortes wider. So werden heute z.B. auf Böden mit 60 Bodenpunkten an der Ostsee höhere und vor allem sicherere Eträge erzielt als auf den 100er Böden in der Magdeburger Börde. Hier spielt das Klima und insbesondere die Niederschlagsverteilung eine wichtigere Rolle als die Nährstoffnachlieferung.
Innerhalb eines Flurbereinigungsgebietes sind die auf den Bodenpunkten basierenden Wertzahlen in der Regel auch heute noch ein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Böden. Sie werden deshalb in Flurbereinigungsverfahren als Grundlage für die Bewertung der Flächen herangezogen. Aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen. So gibt es immer wieder Fälle, in denen Grünland- oder Ackerflächen mit gleicher Wertzahl für den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb große Unterschiede im Nutzen aufweisen.
Bodenkundliche Baubegleitung
Um dauerhafte Schäden des Bodens durch Baumaßnahmen zu vermeiden, gibt es bei größeren Projekten seit einigen Jahren die sogenannte Bodenkundliche Baubegleitung. Hierbei sollen speziell geschulte Ingenieure darauf achten, dass Bodenbeeinträchtigungen durch Baumaßnahmen vermieden werden. Sie sollen geeignete Vorkehrungen treffen und die Abstimmung mit den Bodennutzern erleichtern. Grundsätzlich ist es auch aus Sicht der betroffenen Landwirte zu begrüßen, dass die Belange des Bodenschutzes stärker berücksichtigt werden.
In der Praxis zeigen sich jedoch immer wieder gravierende Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Baubegleitung. Zum einen führen oft Zeitdruck und andere Sachzwänge dazu, dass die Maßgaben des Baubegleiters lediglich als Empfehlung verstanden werden, zum anderen fehlt den für die Bodenkundliche Baubegleitung eingesetzten Personen aufgrund ihrer Ausbildung (Geologie, Biologie, Umweltschutz) häufig das Verständnis für landwirtschaftliche Abläufe. So ist es z.B. mitunter schwer zu vermitteln, dass aus Sicht des Landwirtes die Befahrbarkeit eines Ackerbodens eine wichtigere Roille spielt als die exakte Wiederherstellung der Horizontabfolge.
Aber auch wenn bei einer Baumaßnahme sämtliche Belange des Bodenschutzes berücksichtigt werden, lassen sich Schäden an der Bodenstruktur nicht immer vermeiden. Diese müssen dann durch geeignete Rekultivierungsmaßnahmen beseitigt werden. Dies ist jedoch nicht immer möglich mit der Folge, dass die Ertragsleistung der betroffenen Fläche dauerhaft vermindert ist. In solchen Fällen den Anspruch einer angemessenen Entschädigungszahlung durchzusetzten, gelingt in der Regel nur, wenn ein qualifiziertes Gutachten eines vereidigten, landwirtschaftlichen Sachverständigen vorgelegt wird.