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Bewegung bei Hofabgabeklausel und Renten

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tage der Hofabgabeklausel scheinen gezählt. So sieht es mittlerweile auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deren Sprecher, Albert Stegemann erklärte, dass die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte nicht zu halten sei. Sogar noch in diesem Jahr strebe die Union eine gesetzliche Lösung an. Diese soll für Klarheit sorgen und zugleich gewährleisten, dass sie den Anliegen der jüngeren Generation Rechnung trage. Die SPD plädierte vorab schon dafür, die Hofabgabeklausel nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nun auch komplett zu streichen. Die Politik müsse jetzt schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen, erklärte die zuständige Berichterstatterin der SPD, Ursula Schulte. Eine Einigung zur endgültigen Abschaffung der Hofabeklausel scheint nun also in greifbarer Nähe.


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Laut CDU/CSU müsse aber verhindert werden, dass aktive Landwirte infolge einer möglichen Abschaffung der Hofabgabeklausel höher belastet werden. Zum anderen müsste die Abgabe des Betriebes an einen Hofnachfolger weiter attraktiv sei.


Ähnlich äußerte sich zuvor auch schon Marlene Mortler, agrarpolitische Sprecherin der CSU. Konkret schlägt sie einen „Generationenvertrag Zukunft Landwirtschaft“ mit einem wirksamen Förderprogramm zur Existenzgründung vor.


Die SVLFG arbeitet derweil mit den zuständigen Ministerien und dem Bundesversicherungsamt an einer rechtssicheren Übergangslösung für die Landwirte, die derzeit auf ihren Rentenbescheid warten. Ein konkretes Ergebnis war zwar bei Redaktionsschluss nicht bekannt (15.10.2018), aber die SVLFG ist zuversichtlich, dass das Warten für die Neurentner noch im Oktober ein Ende hat. Die Neuregelung der Hofabgabe verbleibt jedoch weiter in der Verantwortung des Gesetzgebers.

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