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Biogas: Rückforderungen prüfen!

Lesezeit: 1 Minuten

Biogaslandwirte, die eine Altanlage mit Baujahr vor dem 1.1.2009 nachträglich erweitert haben, sollten eventuelle Rückforderungen der Netzbetreiber genau prüfen. Denn das Landgericht Nürnberg entschied im folgenden Fall jetzt zugunsten eines Landwirtes: Dieser hatte seine Biogasanlage 2005 errichtet und 2009 ein weiteres Blockheizkraftwerk (BHKW) hinzugefügt. Außerdem tauschte er das ursprüngliche BHKW im Jahr 2010 gegen ein größeres aus. Der Netzbetreiber zahlte zunächst die Vergütung nach EEG aus dem Jahr 2004, forderte dann aber mit Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 262/12) einen Teil der Vergütung zurück. Zu Unrecht, entschieden die Richter in Nürnberg. Für die beiden neuen BHKW gelte einheitlich die höhere Vergütung, allerdings nur für die Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Biogasanlage (Az.: 4 O 3884/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Netzbetreiber legte Berufung ein.Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Regensburg

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