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topplus Auf Bio Umstellen?

Biotierhaltung: Mehr Platz, mehr Luft

Lesezeit: 9 Minuten

Was ist zu beachten, wenn Tierhalter auf Bio umstellen wollen? Wir haben in der Praxis nachgefragt.


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Mehr Platz im Stall, Außenausläufe, genug hofeigenes Raufutter, ausreichend Flächen oder Kooperationsbetriebe, um die Besatzdichten einzuhalten – beim Einstieg in die Biotierhaltung müssen die betrieblichen Gegebenheiten passen (s. Übersicht 1). Zusätzlich müssen Sie als Betriebsleiter Zeitreserven haben, um die Vermarktung zu organisieren und die Kontrollen zu meistern.


Verbände Sind strenger


Auch in der Tierhaltung gilt: Die EU- Ökoverordnung (EU-Öko-VO) bildet das „Grundgesetz“, die Verbandsrichtlinien sind strenger. Verbandsbetriebe haben aber oft mehr potentielle Abnehmer, profitieren von höheren Preisen und einem ausgeprägten Netzwerk zwischen den Betrieben. EU-Biobetriebe müssen viel selbst organisieren, haben aber bei den Produktionskosten oft Vorteile. Zudem ist bei EU-Bio die Teilung des Betriebes in konventionelle und ökologische Betriebszweige erlaubt, wenn unterschiedliche Gebäude und eine strikte Trennung der Bereiche möglich sind. Das kann sich bei Betrieben anbieten, die schrittweise in die Biotierhaltung einsteigen wollen. Weil es für die teilweise Umstellung keine Bioprämien der Länder gibt, ist das aber die Ausnahme.


Mehr Platz und Auslauf


Bei den Ställen sind Vollspalten verboten, der Liegebereich ist einzustreuen. Die Übersichten 2 und 4 zeigen, wie viel Stallplatz und Auslauf die neue EU-Öko-VO vorschreibt, die ab dem 1. Januar 2021 gilt. An diesen Flächenvorgaben orientieren sich auch die Verbände. Sie stellen aber z.B. bei Ausläufen, Fütterung und Weidehaltung weitere Ansprüche. Da einige Details der neuen EU-Öko-VO noch nicht feststehen, sollten Umstellungswillige sich unbedingt belastbar informieren!


UMstellung gut planen!


Biofutter ist für Biotiere Pflicht. Bei Raufutterfressern muss es zu 60% aus dem eigenen oder einem Kooperationsbetrieb derselben Region stammen, bei Schweinen und Geflügel zu 30%, so sieht es die neue Öko-VO 2018/848 vor. Bei den Verbänden sind teils höhere Anteile Pflicht. Kostengünstiges Umstellungsfutter von anderen Betrieben können Biobetriebe ab dem 1.Januar 2021 nur noch zu 25% statt derzeit zu 30% in der Ration einsetzen.


Ganz in der Biotierhaltung verboten sind gentechnisch veränderte Futtermittel, chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze und Nichtproteinstickstoff wie Harnstoff, denaturiertes Eiweiß oder synthetische Aminosäuren. Max. 5% konventionelle Eiweiß-Futterkomponenten sind bei Monogastriern noch erlaubt, wenn entsprechende ökologische Nährstoffe nicht verfügbar sind oder z.B. Mangelernährung im Eiweißbereich droht (siehe unten).


In der Umstellungsphase dürfen Sie das eigene „Nulljahresfutter“, also die Ernte direkt nach der Anmeldung bei der Kontrollstelle, nur eingeschränkt nutzen. Einsetzbar sind z.B. 20% der eigenen Leguminosen oder der mehrjährigen Futterpflanzen. Diese Anteile müssen Sie aber auf die 25% mögliches fremdes Umstellungsfutter von anderen Betrieben anrechnen. Nach zwölf Monaten kann man das selbst erzeugte Umstellungsfutter zu 100% verfüttern.


Die Umstellungszeit für die Flächen beträgt zwei Jahre. Im Ackerbau gilt erst die Ware als ökologisch erzeugt, die Sie nach 24 Monaten Umstellung aussäen, was auch für Kleegras gilt.


Auch der Auslauf ist umzustellen: Bei Schweinen und Geflügel kann sich der Zeitraum für Weideland und Auslauf aber auf zwölf Monate verkürzen. Übrigens: Unbefestigte Ausläufe sind im EU-Agrarantrag in der Regel als Weideland prämienfähig. ▶


Milch: Genug Grundfutter?


Erster Schritt sollte auch für Milchviehhalter eine geklärte Vermarktung sein, z.B. an eine Biomolkerei. Hier gibt es derzeit aber fast überall Wartelisten. Oft geben die Molkereien bestimmte Verbandsrichtlinien vor.


Ein Kernpunkt ist bei den Kühen die Weidehaltung. Derzeit sind noch Ausnahmen möglich, Neueinsteiger sollten aber eine Weidepflicht einplanen. Einige Bundesländer schreiben sie jetzt schon vor. Die EU-Öko-VO besagt: Die Tiere müssen Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Ausnahmen gelten z.B., wenn die Verkehrslage Weidegang nicht erlaubt. Auch eine Anbindehaltung mit Sommerweide kann für kleine Herden nach Genehmigung durch die Kontrollstelle zulässig sein, wenn die Tiere im Winter zweimal pro Woche Auslauf bekommen. Im Laufstall sollte jeder Kuh ein Liegeplatz zur Verfügung stehen, ebenso ein Fressplatz.


Die Milchleistung erzielen Biobetriebe vor allem aus dem Grundfutter, auch weil Kraftfutter relativ teuer ist.


Prüfen Sie deshalb, ob das Raufutter unter Ökobedingungen für Ihre Herde ausreicht. Meist sinkt der Ertrag und schwankt auch stärker. Planen Sie hier Reserven ein – denn der Bioraufutterzukauf ist meist schwierig und teuer. Die Ration für Kühe und andere Wiederkäuer soll zu 60% der TS aus Raufutter bestehen. Durchgängig Silage zu füttern, ist bei vielen Verbänden verboten. Wer Biokraftfutter zukaufen muss, sollte vor der Umstellung klären, wer dieses liefern kann.


Für die Kälber ist eine dreimonatige Vollmilchtränke Pflicht und nach einer Woche eine Gruppenhaltung.


Auch die meisten Bioherden sind hornlos. Eine Ausnahme bildet der Demeter-Verband, der horntragende Rinder vorschreibt. Müssen Sie Tiere enthornen, ist dies nur nach von der Kontrollbehörde genehmigtem Antrag zulässig. Viele Betriebe setzen daher auf genetisch hornlose Tiere.


Die Umstellung gehen die meisten Betriebe in zwei Stufen an: Erst die Flächen, dann die Tiere. Geht man von einer Umstellungszeit von sechs Monaten für milchgebende Kühe im EU-Biobetrieb aus, können Sie nach 18 Monaten mit der nicht gleichzeitigen Umstellung von Flächen und Tieren Ökomilch liefern, wie Übersicht 3 zeigt. Alternativ kann man Flächen und Tiere in 24 Monaten auch gleichzeitig umstellen.


Mutterkühe und Mastrinder


Ein extensiver Mutterkuhbetrieb lässt sich oft relativ unkompliziert umstellen. Echte Biopreise für Fresser zu erzielen, ist aber oft schwer, weil der flächendeckende Markt fehlt. Fleisch von Mutterkühen gilt als Biofleisch, wenn Sie die Tiere ¾ der Lebenszeit unter Biobedingungen gehalten haben.


Ab dem ersten Tag der Umstellung dürfen Sie nur Biotiere zukaufen. Sind diese nicht verfügbar, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf konventionelle zurückgreifen, die bislang noch nicht gekalbt haben. Der Stall muss spätestens zwölf Monate nach Kontrollvertrag biokonform sein. Erforderlich ist ein großer Stall mit eingestreuter Liegefläche, max. 50% Spalten und im Sommer Weidegang oder ein ganzjährig zugänglicher Außenauslauf am Stall. Das gilt auch für Mastbullen, die meist im ersten Jahr auf der Weide sind und zur Endmast in den Stall kommen. Achtung: Prämienvoraussetzung ist mancherorts ein Mindest-Viehbesatz von 0,3 RGV/ha. Mutterkühe dürfen Sie auf der Weide schlachten, wenn die Tiere das ganze Jahr über draußen leben und der Zerlegungsbetrieb in einer Stunde zu erreichen ist.


Hohe Baukosten für Schweine


Der Bioschweinemarkt ist sehr klein, hier muss man seine Nische meist selbst finden. Die Umstellung ist oft aufwendig, bei neueren konventionellen Mast- und Sauenställen sogar oft unmöglich, weil die Kosten für Außenausläufe und Festflächen im Stall zu hoch sind. Wichtige Punkte sind:


  • einstreukompatibles Güllesystem,
  • max. 50% der Buchten- und Auslauffläche darf perforiert sein,
  • Wühlmöglichkeit,
  • nur teilweise Auslaufüberdachung,
  • mind. 7,5 m2 Stallfläche je säugender Sau, freies Abferkeln, Säugedauer mind. 40 Tage. Viele Betriebe halten ferkelführende Sauen rund zwei Wochen nach der Abferkelung in Gruppen.


Als Futter dienen in erster Linie Getreide und Körnerleguminosen aus dem eigenen oder vom Kooperationsbetrieb, schwierig ist die Eiweißversorgung der Ferkel (s.u.). Den Schweinen ist täglich frisches Raufutter wie Heu, Silage oder Stroh vorzulegen. Weiterhin ist das Kupieren der Ferkelschwänze nicht erlaubt, das Kastrieren nur unter Schmerzausschaltung bzw. Betäubung.


Auslauf für BioGeflügel


Bioeier sind weiter gesucht und Geflügelkot ist nährstoffreich: Der Einstieg in die Biogeflügelhaltung ist deshalb für Ackerbaubetriebe reizvoll. Direktvermarkter setzen gern Hühnermobile ein. Berater warnen allerdings: Das benötigte Fachwissen wird in der Praxis oft unterschätzt.


Bei der Umstellung beginnt man meist mit der Fläche, dann folgt die Tierumstellung mit dem Einstallen von ökologischen Junghennen. Für Eier gelten im EU-Bereich sechs Wochen Umstellungszeit, für Mastgeflügel zehn Wochen. Nach Verbandsrichtlinien ist die Umstellung konventioneller Geflügelbestände meist nicht möglich.


Biogeflügel muss ganzjährig tagsüber Freiauslauf haben, außer bei extremen Wetter. Das Auslaufmanagement ist anspruchsvoll: Am Stallausgang entsteht schnell eine Schlamm-wüste mit Krankheitserregern und Nitratauswaschung. Abhilfe schaffen hier wechselnde Stallausgänge. Ziel ist die vollständige Nutzung der ganzen Auslauffläche, mit Büschen oder hohen Pflanzen lassen sich die Hühner von der stark genutzten Fläche vor dem Stalleingang weglocken.


Im Stall ist eine achtstündige Ruhephase ohne Kunstlicht einzuhalten, mind. 33% feste und eingestreute Stallfläche, vier Meter lange Ausflug- klappen je 100 m Stall und für jedes Tier 18 cm Sitzstange. Die Verbände haben teilweise weitergehende Vorschriften.


Woher kommt das Methionin?


Eine Herausforderung für Schweine- und Geflügelhalter ist die Versorgung mit Methionin. Synthetische Aminosäuren sind verboten, daher greift man auf konventionelle Quellen wie Kartoffeleiweiß oder Maiskleber zurück. Nach neuer EU-Öko-VO soll dies auch weiterhin erlaubt sein. Denn Methioninmangel führt nicht nur zu Verhaltensstörungen wie Federpicken sondern die Tiere nehmen oft insgesamt zu viel Eiweiß auf, um ihren Methioninbedarf zu decken. Es kommt zu erhöhter Ammionakausscheidung. Weitere Ansätze, um Methionin in die Ration zu bekommen, sind das Füttern von junger Luzerne oder Hirse, Hanf-, Lein-, Raps- oder Sesamkuchen, Volleipulver, Caseinpulver oder Fischmehl – prüfen Sie hier aber unbedingt die Zulässigkeit!


Weniger Medikamente


Die vorbeugende Gabe von herkömmlichen Medikamenten, Hormonen und Antibiotika ist in der gesamten Biotierhaltung verboten. Erhält ein Tier mehr als dreimal pro Jahr (oder einmal, bei Tieren, deren „produktiver Lebenszyklus“ kürzer ist als ein Jahr) chemisch-synthetische Medikamente oder Antibiotika, sind es selbst und seine Produkte nicht mehr biomarktfähig. Der Tierarzt kann im Notfall Medikamente verordnen, behandelte Tiere und deren Erzeugnisse unterliegen aber einer mindestens doppelten Sperrfrist.


Behandlungen mit Wurm- und sonstige Parasitenbehandlungen gelten nicht als chemisch-synthetische Behandlung, sondern als hygienische Maßnahme im Sinne der EU-VO. Hier wie auch bei der Wahl der Desinfektionsmittel ist aber immer ratsam, vor Verabreichung bei der Kontrollstelle nachzufragen. ▶


gesa.harms@topagrar.com

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