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Aus dem Heft

Biotop durch die Hintertür?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir haben Grünland von unserer Gemeinde gepachtet. Als wir es erstmals neu einsäen und düngen wollten, warnte uns das Landwirtschaftsamt, dass die Fläche als Biotop kartiert ist. Eine sinnvolle Bewirtschaftung ist damit unmöglich. Durfte die Gemeinde uns das verschweigen?


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Nein. Der Verpächter hat die Pachtsache laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in einem „zu der vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand“ zu überlassen. Demnach darf ein Eigentümer einer Fläche, die als Biotop kartiert ist, diese nicht als Ackerfläche, Grünland oder mit einer ähnlichen Bezeichnung verpachten. Pächter sollten daher darauf achten, dass die Nutzungsart im Pachtvertrag so genau wie möglich angegeben ist. Ihre Gemeinde hat Ihnen Schadenersatz für die entgangene Nutzung zu leisten, wenn sie Ihnen den Biotopstatus verschwieg und Sie nicht ohnehin davon wussten. Laut BGB sind Sie zudem von der Pachtzahlung befreit, wenn „die Pachtsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt.“

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