Bis jetzt gibt es keinen offiziellen Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur“. Agrarminister Christian Meyer hat Mitte Juli 2016 lediglich Eckpunkte vorgestellt. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf, der top agrar vorliegt, zunächst in die Ressortabstimmung. Um erste Reaktionen und Hinweise zu bekommen, hat der Minister den Entwurf „ausgewählten Kreisen zur Verfügung gestellt“. Das ist durchaus üblich. Allerdings gehörte z.B. das Landvolk Niedersachsen als berufsständige Vertretung erstaunlicherweise nicht dazu.
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