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BMEL legt Details zur Neuordnung der Agrarprämien vor

Lesezeit: 4 Minuten

Drei Prozent Brache, mehr Umweltmaßnahmen und weniger Geld für Großbetriebe. So stellt sich das Landwirtschaftsministerium die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 vor.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Anfang März seinen Vorschlag für die Umsetzung der EU-Agrarreform vorgestellt. Danach müssen ab 2023 alle landwirtschaftlichen Betriebe 3% ihrer Fläche als nichtproduktive Fläche vorhalten, um künftig Agrarzahlungen aus Brüssel zu erhalten. Zwischenfrüchte dürfen dabei, anders als bisher, nicht mehr angerechnet werden. Mit berücksichtigt werden dürfen allerdings Landschaftselemente. In Mooren und Feuchtgebieten soll es zudem keine Umwandlung von Dauergrünland mehr geben. Außerdem soll Grünland mit Hilfe einer Stichtagsregelung seinen Ackerstatus behalten – auch wenn es nicht gepflügt wird.


Als zentrale Neuerung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 sollen 20% der Mittel von den Direktzahlungen für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorgehalten werden. Dafür hat das Ministerium sechs Maßnahmen bestimmt, die bundesweit zur Auswahl stehen sollen:


  • Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus.5


  • Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.6


  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10% der Fläche.7


  • Extensivierung von Dauergrünland: weniger Mahd, Düngung oder Weidenutzung.8


  • Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe.9


  • Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland.10


Umverteilung und Degression


Um kleine und mittlere Betriebe zu stärken, möchte das BMEL eine Mischung aus Umverteilung zugunsten der ersten Hektare und Degression der Direktzahlungen anwenden. Von einer Kappung der Zahlungen für Großbetriebe sieht das Ministerium ab. Dafür werden alle Zahlungen höher als 60000 € gekürzt (Degression).


Zudem sollen 10% der Direktzahlungen in zwei Stufen nach unten umverteilt werden (erste Hektare). In Stufe 1 (bis 40 ha) soll es einen Zuschlag von rund 62 € pro Hektar geben, in Stufe 2 (41 bis 60 ha) werden rund 37 € zusätzlich gezahlt.


Geld bleibt im Bundesland


Betriebe mit mehr als 300 ha erhalten zukünftig keine Umverteilungsprämie. Dadurch kommt die Prämie vor allem Betrieben in kleiner strukturierten Regionen zugute. Wo der Bund im Rahmen der Degression die Direktzahlungen kürzt, bleibt das Geld in den jeweiligen Bundesländern und wandert dort in die zweite Säule. Größeren Betrieben, die mehr als 60000 € Basisprämie (ab ca. 330 ha) erhalten, wird der darüber hinausgehende Betrag im Rahmen der Degression um 5% gekürzt. Bei einer Basisprämie von mehr als 100000 € (ab ca. 500 ha) steigt die Kürzung auf 10%. Neben den Maßnahmen aus der ersten Säule will das BMEL auch die Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule stärken. Für das Übergangsjahr 2022 will das Ministerium bei einer Umschichtung der Mittel von den Direktzahlungen in die zweite Säule von 6%, genauso wie im laufenden Jahr, bleiben. Ab 2023 schlägt das BMEL eine Erhöhung der Umschichtung von der 1. in die 2. Säule auf 8% vor.


BMEL mahnt zur Eile


Durch die Bundestagswahl drängt die Zeit in Berlin. Bis zum 1. Januar 2022 muss Klöckner den nationalen Strategieplan zur Genehmigung in Brüssel einreichen. Um die Frist der Kommission einzuhalten, muss der Bundestag das nationale Gesetzespaket zur GAP bis Juni 2021 verabschieden. Zudem braucht Klöckner eine Übereinkunft mit den Bundesländern.


Die Diskussion um die Umsetzung der GAP in nationales Recht läuft parallel zum Trilog-Verfahren in der EU. Und ohne eine Einigung im Trilog können in Deutschland keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden. Im März haben Agrarpolitiker aus dem Europaparlament die geringe Kompromissbereitschaft der Mitgliedstaaten im GAP-Trilog kritisiert. Die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft hat auf die Kritik reagiert und möchte auf höchster politischer Ebene den Knoten durchschlagen. Aus dem BMEL heißt es, das Ziel aller am Trilog beteiligten Parteien sei ein Abschluss im zweiten Quartal 2021. Dazu müssten sich alle Verhandler aufeinander zubewegen.

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