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BMU bleibt hart beim Agrarpaket

Lesezeit: 2 Minuten

Die größten Bauernproteste aller Zeiten scheinen das Bundesumweltministerium (BMU) nicht beeindruckt zu haben. Anfang August kündigte es an, bei den Regelungen bleiben zu wollen, die im September 2019 im Agrarpaket beschlossen wurden und zu den massiven Protesten im Herbst 2019 beitrugen. Das plant das BMU konkret:


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  • Gewässerrandstreifen: 10 m sollen Landwirte künftig beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln einhalten. Ist der Streifen begrünt, sollen 5 m reichen. Laut BMU wären 20% der an Gewässern gelegenen Flächen und dadurch 24000 ha mehr im Vergleich zu jetzt von einem PSM-Verbot betroffen.
  • Artenreiches mesophiles Grünland, Streuobstbestände, Steinriegel und Trockenmauern sollen als geschützte Biotope gelten. Das würde laut BMU die als Biotope geschützten Flächen in Deutschland um 166792 ha erhöhen.
  • Holzschutzmittel und Biozide zur Bekämpfung von Insekten, Spinnen und Milben sollen in z.B. Biotopen und Naturschutzgebieten verboten werden.


Das Landwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet noch am Entwurf zu „seinen“ Teilen des Insektenschutzprogrammes. Im September hatten sich BMU und BMEL auf ein nationales Verbot für Glyphosat ab 2024 und bis dahin auf eine 75%-Minderung des Glyphosateinsatzes mit Teilverboten für z.B. Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, Grünland und Wald geeinigt.


In FFH- und Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen sollen Herbizide und „biodiversitätsschädigende“ Insektizide verboten werden. Welche Insektizide als biodiversitätsschädigend gelten, muss das BMEL erst noch festlegen.


Die Entwürfe müssen, sobald sie fertig sind, in die Verbändeanhörung. Z.B. der Deutsche Bauernverband sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Verabschiedung im Bundeskabinett strebt das BMU für Oktober an. Erst danach geht es in Bundestag und Bundesrat.

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