Das Europaparlament, die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben sich Ende Juni auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einigen können. Die Verhandler vereinbarten, dass 25% der Gelder der 1. Säule für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) bereitstehen müssen. Ungenutzte Gelder sollen die EU-Mitgliedstaaten während einer zweijährigen Lernphase nicht sofort zurück nach Brüssel geben, sondern können sie später nutzen. Weitere Punkte der Einigung umfassen:
Landwirte müssen künftig 4% ihrer Ackerflächen stilllegen. Durch den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten können sie den Anteil der Stilllegung auf 3% senken.
Ähnlich wie bisher müssen Landwirte künftig eine Anbaudiversifizierung nachweisen.
Mitgliedstaaten müssen 35% der ELER-Gelder (2. Säule) für Agrarumweltmaßnahmen bereitstellen.
Mitgliedstaaten sollen 10% der Direktzahlungen auf kleine Betriebe umverteilen („erste Hektare“). Alternativ können sie die Direktzahlungen kappen oder eine Degression einführen.
Soziale Dimension: Spätestens ab 2025 müssen Mitgliedstaaten den Erhalt von Direktzahlungen an die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten binden. Fallen bei Zollkontrollen künftig Verletzungen des Arbeitsrechts auf, kann es zu Prämienkürzungen für Landwirte kommen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht nicht davon aus, dass sich für die deutsche GAP-Umsetzung große Änderungen aus den EU-Beschlüssen ergeben. „Allerdings stehen die konkreten EU-Rechtstexte noch aus. Daraus kann sich gegebenenfalls Änderungsbedarf ergeben“, stellte eine BMEL-Sprecherin gegenüber top agrar klar. Aktuell arbeitet Brüssel an den Details der langen Gesetzestexte. Im November muss dann das Europaparlament im Plenum über die GAP-Verordnungen abstimmen. Dann müsste die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das Gesetzespaket stimmen. In Brüsseler Kreisen gilt das jedoch als Formsache.
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Das Europaparlament, die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben sich Ende Juni auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einigen können. Die Verhandler vereinbarten, dass 25% der Gelder der 1. Säule für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) bereitstehen müssen. Ungenutzte Gelder sollen die EU-Mitgliedstaaten während einer zweijährigen Lernphase nicht sofort zurück nach Brüssel geben, sondern können sie später nutzen. Weitere Punkte der Einigung umfassen:
Landwirte müssen künftig 4% ihrer Ackerflächen stilllegen. Durch den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten können sie den Anteil der Stilllegung auf 3% senken.
Ähnlich wie bisher müssen Landwirte künftig eine Anbaudiversifizierung nachweisen.
Mitgliedstaaten müssen 35% der ELER-Gelder (2. Säule) für Agrarumweltmaßnahmen bereitstellen.
Mitgliedstaaten sollen 10% der Direktzahlungen auf kleine Betriebe umverteilen („erste Hektare“). Alternativ können sie die Direktzahlungen kappen oder eine Degression einführen.
Soziale Dimension: Spätestens ab 2025 müssen Mitgliedstaaten den Erhalt von Direktzahlungen an die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten binden. Fallen bei Zollkontrollen künftig Verletzungen des Arbeitsrechts auf, kann es zu Prämienkürzungen für Landwirte kommen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht nicht davon aus, dass sich für die deutsche GAP-Umsetzung große Änderungen aus den EU-Beschlüssen ergeben. „Allerdings stehen die konkreten EU-Rechtstexte noch aus. Daraus kann sich gegebenenfalls Änderungsbedarf ergeben“, stellte eine BMEL-Sprecherin gegenüber top agrar klar. Aktuell arbeitet Brüssel an den Details der langen Gesetzestexte. Im November muss dann das Europaparlament im Plenum über die GAP-Verordnungen abstimmen. Dann müsste die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das Gesetzespaket stimmen. In Brüsseler Kreisen gilt das jedoch als Formsache.