Um in Zukunft eine unzulässige Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden, muss der Gesetzgeber die Besteuerung anpassen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.: X R 33/19).
Das Problem: Rentner müssen bei Rentenauszahlung bereits versteuerte Rentenanteile u.U. erneut versteuern, weil sie in der Vergangenheit ihre Alterskassenbeiträge und freiwillige Rentenversicherungsbeiträge oft nur z.T. als Sonderausgabe absetzen konnten, so Steuerberater Arno Ruffer vom WLV in Münster. Grund dafür sei die stufenweise Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung.
Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber nun für die Zukunft sicherstellen, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhält, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen gezahlt hat. Dafür hat der BFH erstmals konkrete Berechnungsparameter festgelegt. Mit einer Anpassung ist aber erst nach der Bundestagswahl zu rechnen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Um in Zukunft eine unzulässige Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden, muss der Gesetzgeber die Besteuerung anpassen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.: X R 33/19).
Das Problem: Rentner müssen bei Rentenauszahlung bereits versteuerte Rentenanteile u.U. erneut versteuern, weil sie in der Vergangenheit ihre Alterskassenbeiträge und freiwillige Rentenversicherungsbeiträge oft nur z.T. als Sonderausgabe absetzen konnten, so Steuerberater Arno Ruffer vom WLV in Münster. Grund dafür sei die stufenweise Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung.
Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber nun für die Zukunft sicherstellen, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhält, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen gezahlt hat. Dafür hat der BFH erstmals konkrete Berechnungsparameter festgelegt. Mit einer Anpassung ist aber erst nach der Bundestagswahl zu rechnen.