Wegen der anhaltenden Trockenheit und den damit verbundenen Ertragseinbußen haben fast alle Bundesländer (bis auf Baden-Württemberg und das Saarland) Brachflächen, die im Agrarantrag als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind, zur Futternutzung freigegeben. In Bayern, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz ist es Landwirten jedoch nur in einzelnen Landkreisen erlaubt, Futter von brachliegenden Flächen zu gewinnen. Wollen auch Sie Ihre ÖVF zur Futtergewinnung nutzen, beachten Sie Folgendes:
- In Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein brauchen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist hingegen ein formloser Antrag Pflicht.
- Die Freigabe bezieht sich nur auf das Entfernen und Nutzen des Aufwuchses. Ansonsten bleiben die ÖVF-Regeln bestehen: Sie dürfen die Flächen nicht düngen und/oder neu einsäen und dort keine Pflanzenschutzmittel verwenden.
- Das auf diesen Flächen gewonnene Futter dürfen Sie ausschließlich selber nutzen oder unentgeltlich an Dritte weitergeben (Nachbarschaftshilfe).
- Die Freigabe ist auf das Antragsjahr 2018 begrenzt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.topagrar.com/duerre2018