Wegen eines Formfehlers in der Straßenverkehrsordnung sind die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Regeln zu Fahrverboten und Bußgeldern unwirksam (s. top agrar 6/20, Seite 22).
Weiterhin gültig bleiben die neuen Verhaltensregeln, z.B. Abstand beim Überholen von Radfahrern. In fast allen Bundesländern wird nun nach dem alten Bußgeldkatalog verfahren. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid nach neuen Regeln, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Haben Sie schon gezahlt, bekommen Sie das Geld nicht wieder. Ist der Führerschein bereits beim Amt, beantragen Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle die Herausgabe des Führerscheins. Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen
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Wegen eines Formfehlers in der Straßenverkehrsordnung sind die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Regeln zu Fahrverboten und Bußgeldern unwirksam (s. top agrar 6/20, Seite 22).
Weiterhin gültig bleiben die neuen Verhaltensregeln, z.B. Abstand beim Überholen von Radfahrern. In fast allen Bundesländern wird nun nach dem alten Bußgeldkatalog verfahren. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid nach neuen Regeln, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Haben Sie schon gezahlt, bekommen Sie das Geld nicht wieder. Ist der Führerschein bereits beim Amt, beantragen Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle die Herausgabe des Führerscheins. Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen