Die Klausel in einem 2006 abgeschlossenen BVVG-Pachtvertrag, wonach der Pächter bei Pachtende die Zahlungsansprüche an den neuen Pächter weitergeben muss, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg zulässig und rechtlich wirksam. Das hat das Gericht mit Datum vom 26.11.2009 entschieden (Az: 2 U 90/09). Diese Bestimmung sei für den Pächter weder „überraschend“ noch benachteilige sie diesen unangemessen im Sinne der §§ 305 und 307 BGB.
Damit widerspricht das OLG dem Amtsgericht Neuruppin, das zuvor entgegengesetzt geurteilt hatte (Az: 44 Lw 28/07). Dessen Entscheidung hatte in den östlichen Bundesländern hohe Wellen geschlagen und zu der Annahme geführt, dass die Prämienklauseln der BVVG durchgängig unwirksam seien. Davon könne wohl künftig nicht mehr ausgegangen werden, kommentieren die Rechtsan-wälte A. Dehne und H. Becker aus Elze/Hildesheim die Entscheidung aus Naumburg.