Betriebe, die vergünstigt Flächen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gekauft haben und dort in die Windnutzung eingestiegen sind, mussten 75% und mehr der Standortvergütung an die BVVG weitergeben – oft Beträge im Millionenbereich.
Diese sog.“Windkraftklausel“ hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Die BVVG muss zurückzahlen. Bislang verweigerte sie allerdings die Rückzahlung bei Fällen, die älter als drei Jahre sind. Zu Unrecht, entschied jetzt das Landgericht Berlin, das die Verjährung auf zehn Jahre festsetzte. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten betroffene Grundstückseigentümer ihre Forderungen unbedingt gerichtlich per Klage geltend machen (Az: 84 O 147/18). RA Franz-Christoph Michel, Templin
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Betriebe, die vergünstigt Flächen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gekauft haben und dort in die Windnutzung eingestiegen sind, mussten 75% und mehr der Standortvergütung an die BVVG weitergeben – oft Beträge im Millionenbereich.
Diese sog.“Windkraftklausel“ hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Die BVVG muss zurückzahlen. Bislang verweigerte sie allerdings die Rückzahlung bei Fällen, die älter als drei Jahre sind. Zu Unrecht, entschied jetzt das Landgericht Berlin, das die Verjährung auf zehn Jahre festsetzte. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten betroffene Grundstückseigentümer ihre Forderungen unbedingt gerichtlich per Klage geltend machen (Az: 84 O 147/18). RA Franz-Christoph Michel, Templin
/, Schulze Harling, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Diethard Rolink, Harms, Johanna Garbert, Gesa Harms, Franz-Christoph Michel, Betriebsleitung, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren