Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

topplus Aus dem Heft

BVVG-Windklausel: 10 Jahre Verjährung?

Lesezeit: 1 Minuten

Betriebe, die vergünstigt Flächen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gekauft haben und dort in die Windnutzung eingestiegen sind, mussten 75% und mehr der Standortvergütung an die BVVG weitergeben – oft Beträge im Millionenbereich.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Diese sog.“Windkraftklausel“ hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Die BVVG muss zurückzahlen. Bislang verweigerte sie allerdings die Rückzahlung bei Fällen, die älter als drei Jahre sind. Zu Unrecht, entschied jetzt das Landgericht Berlin, das die Verjährung auf zehn Jahre festsetzte. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten betroffene Grundstückseigentümer ihre Forderungen unbedingt gerichtlich per Klage geltend machen (Az: 84 O 147/18). RA Franz-Christoph Michel, Templin

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.