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Corona-Hilfen: Landwirte profitieren kaum

Lesezeit: 2 Minuten

Sie haben für verschiedene Betriebe durchgerechnet, ob diese die Corona-Hilfen beantragen können. Zu welchem Zwischenfazit kommen Sie?


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Billermann: Für Landwirte wird es schwierig, die Hilfen zu erhalten. Eine große Hürde ist, dass verbundene Unternehmen, die im gleichen Markt tätig sind, zusammengerechnet werden. D.h. alle landwirtschaftlichen Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind und die Sie beherrschen, werden zusammengefasst. Betriebszweige wie z.B. die Direktvermarktung werden nicht getrennt betrachtet. Dann ist der Umsatzeinbruch vom gesamten Unternehmen häufig nicht groß genug. Auch bei Schweinemästern reicht er nicht aus. Der Landwirt muss für die Überbrückungshilfe II einen Umsatzeinbruch von mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Einbruch von mind. 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen. Außerdem muss der Einbruch coronabedingt sein. In der Schweinehaltung z.B. hat aber auch die ASP-Krise und der damit verbundene Exportstopp ebenfalls enorme Auswirkungen auf die Preise. Wir haben festgestellt, dass auch bei den Geflügelhaltern der Einbruch häufig nicht groß genug ist. Es ist aber jeder Einzelfall gesondert zu prüfen.


Wie stehen die Chancen für Hof Cafés oder Betriebe mit Ferienwohnungen?


Billermann: Für diese ist die Überbrückungshilfe II oder die Novemberhilfe sicherlich attraktiv. Aber auch hier gilt wieder: Ist das Café oder die Vermietung von Ferienwohnungen ein Betriebszweig des landwirtschaftlichen Unternehmens, reicht der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Umsatzeinbruch voraussichtlich nicht aus. Für die Novemberhilfen sind zudem nur die Betriebe antragsberechtigt, die von der Zwangsschließung seit Ende Oktober betroffen sind. Dazu gehören sicherlich die Hof Cafés, die Landwirte in einem eigenständigen rechtlichen Unternehmen führen.


Ab Januar gibt es die Überbrückungshilfe III. Stehen die Chancen dann für Landwirte besser, die Hilfen zu bekommen?


Billermann: Noch bis zum 31.1.2021 ist ein Antrag auf Überbrückungshilfe II oder die Novemberhilfe möglich. Ab Januar 2021 folgt die Überbrückungshilfe III. Diese läuft bis Juni 2021. Die Verbesserungen, die bisher geplant sind, werden den Landwirten aber vermutlich wenig helfen. Allerdings fordern mittlerweile verschiedene landwirtschaftliche Verbände, die Corona-Hilfen stärker für Landwirte zu öffnen. Abzuwarten bleibt, ob diese Forderungen Gehör finden.

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