Corona: Was für Arbeitgeber gilt
Die Corona-Fälle nehmen zu. Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitgeber im Falle eines Falles:
- Zunächst sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter auf den Infektionsschutz und die erforderlichen Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Muster-Betriebsanweisungen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Homepage der SVLFG (www.svlfg.de).
- Ist ein Mitarbeiter an Corona erkrankt müssen Sie eine Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen leisten. Hat der Mitarbeiter gegen eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes verstoßen, können Sie die Lohnfortzahlung ggf. verweigern.
- Steht ein Mitarbeiter unter Quarantäne und weist dies mit einer Kopie der...
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