Sofern Sie Ihren Mitarbeitern noch keine Coronaprämie gezahlt haben, dürfen Sie das jetzt nachholen. Die Bundesregierung hat die Frist für den Bonus bis zum 31.3.2022 verlängert. Beachten Sie:
Die Prämie kann bis zu 1500 € betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mitarbeitern, die bereits eine Prämie erhalten haben, dürfen Sie nicht noch einmal einen Bonus zukommen lassen.
Den Bonus müssen Sie zusätzlich zum Lohn zahlen und Sie dürfen ihn nicht mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen.
Sie dürfen die Zahlung in mehrere Beträge splitten.
Sie müssen die Prämie trotz Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Minijobbern können Sie für ihren besonderen Einsatz ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall überschreiten.
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Sofern Sie Ihren Mitarbeitern noch keine Coronaprämie gezahlt haben, dürfen Sie das jetzt nachholen. Die Bundesregierung hat die Frist für den Bonus bis zum 31.3.2022 verlängert. Beachten Sie:
Die Prämie kann bis zu 1500 € betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mitarbeitern, die bereits eine Prämie erhalten haben, dürfen Sie nicht noch einmal einen Bonus zukommen lassen.
Den Bonus müssen Sie zusätzlich zum Lohn zahlen und Sie dürfen ihn nicht mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen.
Sie dürfen die Zahlung in mehrere Beträge splitten.
Sie müssen die Prämie trotz Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
Minijobbern können Sie für ihren besonderen Einsatz ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall überschreiten.