Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Coronabonus geht in die Verlängerung

Lesezeit: 1 Minuten

Sofern Sie Ihren Mitarbeitern noch keine Coronaprämie gezahlt haben, dürfen Sie das jetzt nachholen. Die Bundesregierung hat die Frist für den Bonus bis zum 31.3.2022 verlängert. Beachten Sie:


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Die Prämie kann bis zu 1500 € betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Mitarbeitern, die bereits eine Prämie erhalten haben, dürfen Sie nicht noch einmal einen Bonus zukommen lassen.
  • Den Bonus müssen Sie zusätzlich zum Lohn zahlen und Sie dürfen ihn nicht mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen.
  • Sie dürfen die Zahlung in mehrere Beträge splitten.
  • Sie müssen die Prämie trotz Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen als separate Position aufführen.
  • Minijobbern können Sie für ihren besonderen Einsatz ebenfalls eine Prämie zukommen lassen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr dürfen Sie in diesem Fall überschreiten.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.