Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Coronahilfen: Holen Sie sich die Futterkosten zurück

Lesezeit: 1 Minuten

Schweinemäster aufgepasst: Haben Sie Anspruch auf Coronahilfen? Dann können Sie sich auch die Futter- und Tierarztkosten erstatten lassen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bislang war unklar, ob die Ausgaben für Futtermittel und Tierarzt dazugehören. Nun hat die Regierung klargestellt: Auch diese Kosten sind förderfähig.


Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben Betriebe, die in der Zeit von November 2020 bis einschließlich Juni 2021 in einem oder mehreren Monaten einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mind. 30% gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 nachweisen können. Die Förderhöhe orientiert sich an den Fixkosten.


Wenn Ihr Umsatz um 30 bis 50% eingebrochen ist, erstattet Ihnen der Staat 40% der Fixkosten. Bei einem Rückgang des Umsatzes von 50% bis 70% sind es 60%. 100% erhalten Sie, wenn der Einbruch über 70% beträgt.


Anträge können Sie bis zum 31.10.2021 stellen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater oder Ihre landwirtschaftliche Buchstelle.


Bernhard Billermann und Tobias Bewer, Wetreu Alfred Haupt KG, Münster

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.