Finanzämter prüfen Betriebsteilungen sehr kritisch. Sie benötigen nicht nur einen lupenreinen Vertrag, Sie müssen auch im Alltag die Teilung „leben“.
Im Vertrag legen Sie fest, wer in welchem Umfang das Unternehmerrisiko und die Kosten trägt und wie Sie das Vermögen und die Erträge aufteilen. Die Vertragsdauer sollte einer üblichen Laufzeit entsprechen. Regeln Sie auch die Kündigungsmodalitäten und ob Ihr Pächter Entschädigung zahlen muss, wenn er vorzeitig aussteigt.
Der Angehörige oder Partner, dem Sie einen Teil Ihres Betriebes verpachten oder übertragen, muss über ausreichende Kenntnisse verfügen, um den Hof führen zu können. Verträge mit minderjährigen Kindern erkennt das Finanzamt nicht an. Sie dürfen sich zudem nicht in die Leitung des ausgegliederten Hofes einmischen – auch nicht gegen Entgelt. Gliedern Sie einen Betriebsteil aus, indem Sie die Flächen verpachten, muss das neue Unternehmen über genügend Maschinen verfügen und ausschließlich vom Verpächter bewirtschaftet werden. Die Betriebsteilung wird nicht anerkannt, wenn die Flächen anschließend vom Verpächter mit dessen Maschinen bewirtschaftet werden. Wenn Sie einen Lohnunternehmer oder Maschinenring beauftragen, ist das unproblematisch.
Wenn Sie Ställe an eine Gesellschaft verpachten oder übertragen, achten Sie auf eine räumliche Trennung. Wenn beide Betriebe dieselbe Futterversorgung nutzen, spielt das Finanzamt nur mit, wenn Sie das Futter für jeden Betrieb wiegen und abrechnen. Wasser und Strom sollten Sie mit getrennten Zählern erfassen. Die Gülleentsorgung müssen Sie wie unter Fremden regeln.
Unterschätzen Sie außerdem keinesfalls den Aufwand. So müssen Sie:
zwei Buchführungen erstellen,
die Verwaltung trennen (zwei Büros),
getrennt Waren einkaufen,
die Erzeugnisse getrennt vermarkten,
zeitnah zwischen den Betrieben abrechnen (Pacht usw.).
getrennte Konten bei Banken und Ihrer Genossenschaft einrichten und getrennte Betriebsnummern beantragen,
für jeden Betrieb eigene Förderanträge stellen,
getrennt voneinander Ihre Daten z.B. der Seuchenkasse, HI-Tier oder INVEKOS-Datenbank melden und
jeder für sich in die landwirtschaftliche Alterskasse und Krankenkasse einzahlen.
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Finanzämter prüfen Betriebsteilungen sehr kritisch. Sie benötigen nicht nur einen lupenreinen Vertrag, Sie müssen auch im Alltag die Teilung „leben“.
Im Vertrag legen Sie fest, wer in welchem Umfang das Unternehmerrisiko und die Kosten trägt und wie Sie das Vermögen und die Erträge aufteilen. Die Vertragsdauer sollte einer üblichen Laufzeit entsprechen. Regeln Sie auch die Kündigungsmodalitäten und ob Ihr Pächter Entschädigung zahlen muss, wenn er vorzeitig aussteigt.
Der Angehörige oder Partner, dem Sie einen Teil Ihres Betriebes verpachten oder übertragen, muss über ausreichende Kenntnisse verfügen, um den Hof führen zu können. Verträge mit minderjährigen Kindern erkennt das Finanzamt nicht an. Sie dürfen sich zudem nicht in die Leitung des ausgegliederten Hofes einmischen – auch nicht gegen Entgelt. Gliedern Sie einen Betriebsteil aus, indem Sie die Flächen verpachten, muss das neue Unternehmen über genügend Maschinen verfügen und ausschließlich vom Verpächter bewirtschaftet werden. Die Betriebsteilung wird nicht anerkannt, wenn die Flächen anschließend vom Verpächter mit dessen Maschinen bewirtschaftet werden. Wenn Sie einen Lohnunternehmer oder Maschinenring beauftragen, ist das unproblematisch.
Wenn Sie Ställe an eine Gesellschaft verpachten oder übertragen, achten Sie auf eine räumliche Trennung. Wenn beide Betriebe dieselbe Futterversorgung nutzen, spielt das Finanzamt nur mit, wenn Sie das Futter für jeden Betrieb wiegen und abrechnen. Wasser und Strom sollten Sie mit getrennten Zählern erfassen. Die Gülleentsorgung müssen Sie wie unter Fremden regeln.
Unterschätzen Sie außerdem keinesfalls den Aufwand. So müssen Sie:
zwei Buchführungen erstellen,
die Verwaltung trennen (zwei Büros),
getrennt Waren einkaufen,
die Erzeugnisse getrennt vermarkten,
zeitnah zwischen den Betrieben abrechnen (Pacht usw.).
getrennte Konten bei Banken und Ihrer Genossenschaft einrichten und getrennte Betriebsnummern beantragen,
für jeden Betrieb eigene Förderanträge stellen,
getrennt voneinander Ihre Daten z.B. der Seuchenkasse, HI-Tier oder INVEKOS-Datenbank melden und
jeder für sich in die landwirtschaftliche Alterskasse und Krankenkasse einzahlen.