Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Darf das Finanzamt eine steuerfreie Rücklage nach mehreren Jahren auflösen?

Lesezeit: 2 Minuten

2008 habe ich den landwirtschaftlichen Betrieb meines Vaters übernommen, zu dem 100 ha Forst gehören. Unter anderem war in der Bilanz ein sog. betrieblicher Ausgleichsfonds nach dem Forstschädenausgleichsgesetz ausgewiesen. 2012 bemerkte ich, dass der Fonds nicht auf einem gesonderten Konto angelegt war. Das habe ich direkt eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Konto unverändert weitergeführt. Das Finanzamt schickte Ende 2018 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2012. In diesem hat es die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst. Die Begründung: Die Rücklage sei durch die verspätete Einzahlung auf ein separates Konto nicht rechtens.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Darf das Finanzamt die Rücklage nach so vielen Jahren noch rückwirkend auflösen? Habe ich den Fehler mit dem Anlegen des Kontos 2012 nicht korrigiert?3


  • Außerdem beanstandet das Finanzamt, dass kein Forsteinrichtungswerk vorlag. War dieses zum damaligen Zeitpunkt Voraussetzung zur Bildung der Rücklage?4


  • Der Ausgleichsfonds ist eine steuerfreie Rücklage für Forstbetriebe, der das Einkommen in Jahren mit außergewöhnlichen Ereignissen wie Borkenkäferbefall, Sturmschäden etc. sichern soll. Um den Ausgleichsfonds nach dem Forstschädenausgleichsgesetz anzulegen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie ein separates Konto anlegen, auf das Sie die steuerfreie Rücklage einzahlen. Das müssen Sie in dem Wirtschaftsjahr einrichten, in dem Sie die Rücklage in der Bilanz ausweisen.6


Da Sie das Konto erst 2012 angelegt haben, obwohl Sie die Rücklage seit 2008 in der Bilanz ausweisen, haben Sie gegen das Fortschädenausgleichsgesetz verstoßen. Das ist dem Finanzamt erst jetzt aufgefallen. Deswegen hat das Finanzamt die Einkommenssteuer in den letzten Jahren falsch ermittelt und ist berechtigt, die Steuer für das Jahr 2012 zu korrigieren. Die Korrektur erfolgt in dem am weitesten zurückliegenden Jahr, in dem eine Änderung durch das Finanzamt möglich ist. Das ist in Ihrem Fall 2012.


  • Zum anderen müssen Sie alle zehn Jahre ein anerkanntes Betriebsgutachten oder Forstbetriebswerk erstellen lassen. In diesem Verzeichnis sind Ihre Waldstücke aufgeführt und bewertet nach Alter, Baumart etc. Es ist die Grundlage für die Bewertung des Waldes. Stefan Heins, wetreu, Kiel8

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.