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topplus Aus dem Heft

Darf das LAVES die Kontrolle ausweiten?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir haben einen Anruf vom LAVES bekommen. Sie wollten am nächsten Tag vorbeikommen und unsere Futtermittel kontrollieren. Außerdem meinte der Mitarbeiter vom LAVES am Telefon: „Wenn wir einmal da sind, können wir auch die Arzneimittel- und Düngemitteldokumentation überprüfen.“ Wenn das Amt ankündigt, nur die Futtermittel zu kontrollieren, darf es dann auch andere Bereiche nachprüfen?


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Ja. Die Kontrolleure des LAVES dürfen nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich sämtliche Bereiche betreten, die sie laut Gesetz überprüfen sollen. Lieferscheine, Arzneimittel- sowie die Düngemitteldokumentation führt das Gesetz ausdrücklich auf. Dabei dürfen die Prüfer wirklich nur die Dokumente anfordern und die Räume betreten, die mit der Kontrolle zu tun haben.


Gehen die Prüfer allerdings weiter und „wühlen systematisch herum und suchen zielgerichtet“ nach einem Verstoß, ist das nach dem Tierschutzgesetz nicht ohne eine extra Ankündigung erlaubt.


RA Benjamin Kranepuhl, tiermedrecht, Münster

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