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Darf der Verpächter meinen Ackerstatus einbehalten?

Lesezeit: 2 Minuten

Am 30. März 2012 habe ich ca. 2 ha Dauergrünland gepachtet. Die Fläche habe ich mit Genehmigung des Verpächters und des Landratsamts umgebrochen. Dazu übertrug ich den Ackerstatus von einer meiner anderen Flächen auf diese Fläche. Der Pachtvertrag läuft nächstes Jahr aus und ich pachte die Fläche nicht weiter. Laut Pachtvertrag muss ich Dauergrünland zurückgeben. Laut Landratsamt brauche ich neben deren Genehmigung auch die Zustimmung des Verpächters. Dieser verweigert mir die Unterschrift. Er behauptet, dass der Ackerstatus auf ihn übergehe. Was kann ich nun machen?


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Am 30. März 2012 habe ich ca. 2 ha Dauergrünland gepachtet. Die Fläche habe ich mit Genehmigung des Verpächters und des Landratsamts umgebrochen. Dazu übertrug ich den Ackerstatus von einer meiner anderen Flächen auf diese Fläche. Der Pachtvertrag läuft nächstes Jahr aus und ich pachte die Fläche nicht weiter. Laut Pachtvertrag muss ich Dauergrünland zurückgeben. Laut Landratsamt brauche ich neben deren Genehmigung auch die Zustimmung des Verpächters. Dieser verweigert mir die Unterschrift. Er behauptet, dass der Ackerstatus auf ihn übergehe. Was kann ich nun machen?


Die Behauptung Ihres Verpächters „der Ackerstatus gehe auf ihn über“ ist zweifelhaft. Schließlich hat er keinen Acker, sondern Grünland an Sie verpachtet. Und laut Pachtvertrag müssen Sie Dauergrünland zurückgeben. Das Problem ist, dass auf der Fläche vor der Rückgabe mindestens fünf Jahre Gras hätte wachsen müssen. Da Sie die Fläche im nächsten Jahr schon zurückgeben, hat sie also noch keinen Dauergrünlandstatus. Dann muss sich der Verpächter bzw. der neue Pächter verpflichten, die fehlende Mindestzeit einzuhalten, damit die Fläche den Dauergrünlandstatus erreicht. Deswegen verlangt die Landwirtschaftsbehörde die Unterschrift des Verpächters.


Wenn der Verpächter Ihnen grundlos sein Einverständnis verweigert, hält er sich nicht an den Vertrag. Schließlich verlangt er ja in diesem die Rückgabe von Dauergrünland. Weisen Sie ihn explizit auf dieses vertragswidrige Verhalten hin. Eine andere Option wäre, den Pachtvertrag so lange zu verlängern, dass die Fläche zum Dauergrünland wird. Dann braucht das Landwirtschaftsamt die Unterschrift des Verpächters nicht mehr. Geht Ihr Verpächter nicht darauf ein, müssten Sie auf Zustimmung klagen.


RA Heiner Klett, Wilhelmsdorf

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