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Darf die Kommune Grünlandflächen einfach als Biotop einstufen?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich habe 2013 und 2015 zwei Grundstücke gekauft. Laut Kataster handelt es sich um Grünland. Da die Flächen über Jahrzehnte nicht genutzt wurden, wachsen dort mehrere Büsche. In den vergangenen Jahren habe ich die beiden Flächen entbuscht, neu eingesät und beweidet. Einen Teil der Hecken ließ ich stehen, um den typischen Charakter des Standortes zu bewahren. Jetzt schreibt mir die Gemeinde, dass ich in ein gesetzlich geschütztes Biotop eingegriffen habe. Mir ist nicht klar, wie die Grünlandfläche zu einem Biotop wurde. Woran mache ich diese Umwidmung fest?


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Das Naturschutzrecht besagt, dass Biotope im Laufe der Jahre von selbst entstehen können. Sie sind dann gesetzlich geschützt. Dabei reicht die tatsächliche Veränderung im Laufe der Zeit. Das Gesetz unterscheidet zwischen den verschiedenen Biotopformen. In einigen Fällen, z.B. bei „Gebüschen trockenwarmer Standorte“, muss die Gemeinde Sie nicht einmal informieren, dass Ihre Fläche nun zum Biotop geworden ist. Welche Biotopform vorliegt, zeigt sich anhand der vorkommenden Arten. Dabei zählen nicht nur die vorhandenen Pflanzenarten, sondern auch die vorkommenden Tierspezies.


Auch spielt es eine Rolle, wie groß die Fläche ist. Bei unter 0,2 ha müsste die Fläche komplett verbuscht sein, um als Biotop eingestuft zu werden. Bei größeren Flächen müsste die Verbuschung mindestens 25% an der Fläche ausmachen. Ist ein Biotop vorhanden, wäre es rechtswidrig, wenn Sie das Biotop oder Teile des Biotops zerstören. Dann müssen Sie es wieder herstellen bzw. gleichwertig neu anlegen.


RA Dirk Wüstenberg, Offenbach

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