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Darf die Stromleitung durch den Acker?

Lesezeit: 2 Minuten

Unser Energieversorger will ein unterirdisches Stromkabel mitten durch unsere Fläche legen. An dieses will er u.a. unsere Photovoltaik (PV)- Anlage, die vorher an einer Oberleitung angeschlossen war, installieren. Bisher laufen nur unsere private Wasserleitung und die Drainage durch die Fläche. Ist das rechtens?


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Unser Energieversorger will ein unterirdisches Stromkabel mitten durch unsere Fläche legen. An dieses will er u.a. unsere Photovoltaik (PV)- Anlage, die vorher an einer Oberleitung angeschlossen war, installieren. Bisher laufen nur unsere private Wasserleitung und die Drainage durch die Fläche. Ist das rechtens?


Als Grundstückseigentümer müssen Sie laut § 12 Niederspannungsanschluss VO i.d.R. dulden, dass der Energieversorger Leitungen durch Ihr Grundstück legt. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:


  • Die Leitungen dienen der allgemeinen Versorgung in dem Gebiet.
  • Ihr Betrieb ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
  • Das Verlegen über eine andere Fläche wäre für den Netzbetreiber unzumutbar. Das ist z.B. der Fall, wenn der Netzbetreiber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einen Umweg in Kauf nehmen muss.
  • Sie ziehen wirtschaftliche Vorteile daraus, dass Sie an das Netz angeschlossen werden. Bei Ihnen ist das beispielsweise durch den Anschluss der PV-Anlage gegeben.


Beachten Sie: Auch wenn der Netzbetreiber Nachbargrundstücke anschließen will, darf er die Leitung durch Ihre Fläche verlegen. Das ist der Fall, wenn das Verlegen der Leitung durch die Nachbargrundstücke für den Netzbetreiber unzumutbar ist.


Falls Ihr Energieversorger die Leitung durch Ihr Grundstück legen will, muss er Sie rechtzeitig informieren. Ansonsten können Sie gerichtlich dagegen vorgehen.


Dr. Matthias Francois,


RAe Dr. Francois und Kollegen, Bitburg

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