Im Frühjahr habe ich zertifiziertes Soja-Saatgut eines Züchters ausgebracht. Die Saat ist nicht aufgegangen. Kann ich auch eigene Sojabohnen nachbauen?
Im Frühjahr habe ich zertifiziertes Soja-Saatgut eines Züchters ausgebracht. Die Saat ist nicht aufgegangen. Kann ich auch eigene Sojabohnen nachbauen?
Vorsicht mit eigenem Soja-Saatgut: Soja dürfen Sie nicht ohne Weiteres nachbauen, da die Pflanze nicht zu den nach Sortenschutzgesetz bzw. EU-VO nachbaufähigen Arten zählt. Für den Nachbau brauchen Sie eine Genehmigung, die Ihnen der Züchter des Saatguts ausstellt. Verfügen Sie über keine Genehmigung durch den Züchter, kann der Nachbau rechtlich Probleme wie z.B. Schadenersatzpflichten mit sich bringen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie wahrscheinlich nicht mehr klären, aus welchem Grund das Saatgut schlecht aufgegangen ist. Das sollten Sie nächstes Mal am besten direkt nach dem Auflaufen melden. Höchstens eine Keimprobe könnte noch neue Erkenntnisse bringen. Trotzdem können Sie versuchen, mit dem Züchter in Kontakt zu treten, um sich mit diesem gütlich zu einigen. Zum Teil können Sie hier auch gute Ergebnisse erzielen, weil er seinen Ruf wahren will.
Ansonsten ist für die Gewährleistung immer derjenige rechtlich zuständig, der Ihnen das Saatgut verkauft hat. Haben Sie das Saatgut direkt beim Züchter erworben, ist er der Zuständige, ansonsten wenden Sie sich an den Händler. Diesem müssen Sie beweisen, dass das Saatgut mangelhaft ist. Gelingt Ihnen das, muss der Verkäufer Ihnen einwandfreies Saatgut nachliefern.
Schadenersatzansprüche, z.B. für entgangenen Gewinn, haben Sie nur, unter weiteren Voraussetzungen: z.B. wenn der Verkäufer Ihnen gegenüber bestimmte Eigenschaften z.B. einen bestimmten Ertrag, zugesichert hätte (Garantieerklärung). RA Jens Beismann, Bernzen Sonntag, Hannover