Steht eine Betriebsprüfung an, wächst die Anspannung. Das muss nicht sein. Beachten Sie einfach diese Hinweise:
Der Prüfer muss sich in angemessener Zeit vorher anmelden. In der Regel sind das mindestens vier Wochen. Ausnahme: Bei der Umsatzsteuer- und Kassennachschau sowie bei der Steuer-fahndung taucht das Finanzamt ohne Vorankündigung auf.
Die meisten landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen alle drei bis vier Jahre mit einer Betriebsprüfung und An-schlussprüfungen rechnen.
Zum Einführungsgespräch sollten Sie Ihren Steuerberater dazu holen.
Der Prüfer kann in alle betrieblichen Unterlagen Einblick nehmen.
Wenn Sie an dem abgesprochenen Termin verhindert sind, können Sie schriftlich oder mündlich um die Verlegung des Termins bitten.
Haben Sie bewusst falsche Angaben in Ihren Steuererklärungen gemacht? Sie können bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eine Selbstanzeige abgeben. Das wirkt sich fast immer strafbefreiend aus.
Wenn die Prüfung bei Ihnen auf dem Hof stattfindet, müssen Sie dem Finanzbeamten einen betrieblich genutzten Raum zur Verfügung stellen. Wenn das nicht möglich ist, kann die Prüfung auch im Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater stattfinden.
Verpassen Sie Ihren Familienmitgliedern und Mitarbeitern einen „Maulkorb“. Nur Sie sollten Ansprechpartner des Prüfers sein. Wenn Sie sich bei einer Frage unsicher sind, bitten Sie den Prüfer um Zeit. Sagen Sie am besten, dass Sie sich zunächst die Unterlagen ansehen müssen. Bitten Sie dann Ihren Steuerberater um Rat.
Sie können ein Abschlussgespräch mit dem Prüfer einfordern. Bei Problemen sollten Sie versuchen, tatsächliche Verständigungen mit dem Finanzamt zu vereinbaren.
Steuerbescheide sind oft falsch und ein Einspruch lohnt sich: Das ist per Post, Fax oder auch mündlich möglich (zu Protokoll an Amtsstelle).
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Steht eine Betriebsprüfung an, wächst die Anspannung. Das muss nicht sein. Beachten Sie einfach diese Hinweise:
Der Prüfer muss sich in angemessener Zeit vorher anmelden. In der Regel sind das mindestens vier Wochen. Ausnahme: Bei der Umsatzsteuer- und Kassennachschau sowie bei der Steuer-fahndung taucht das Finanzamt ohne Vorankündigung auf.
Die meisten landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen alle drei bis vier Jahre mit einer Betriebsprüfung und An-schlussprüfungen rechnen.
Zum Einführungsgespräch sollten Sie Ihren Steuerberater dazu holen.
Der Prüfer kann in alle betrieblichen Unterlagen Einblick nehmen.
Wenn Sie an dem abgesprochenen Termin verhindert sind, können Sie schriftlich oder mündlich um die Verlegung des Termins bitten.
Haben Sie bewusst falsche Angaben in Ihren Steuererklärungen gemacht? Sie können bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eine Selbstanzeige abgeben. Das wirkt sich fast immer strafbefreiend aus.
Wenn die Prüfung bei Ihnen auf dem Hof stattfindet, müssen Sie dem Finanzbeamten einen betrieblich genutzten Raum zur Verfügung stellen. Wenn das nicht möglich ist, kann die Prüfung auch im Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater stattfinden.
Verpassen Sie Ihren Familienmitgliedern und Mitarbeitern einen „Maulkorb“. Nur Sie sollten Ansprechpartner des Prüfers sein. Wenn Sie sich bei einer Frage unsicher sind, bitten Sie den Prüfer um Zeit. Sagen Sie am besten, dass Sie sich zunächst die Unterlagen ansehen müssen. Bitten Sie dann Ihren Steuerberater um Rat.
Sie können ein Abschlussgespräch mit dem Prüfer einfordern. Bei Problemen sollten Sie versuchen, tatsächliche Verständigungen mit dem Finanzamt zu vereinbaren.
Steuerbescheide sind oft falsch und ein Einspruch lohnt sich: Das ist per Post, Fax oder auch mündlich möglich (zu Protokoll an Amtsstelle).