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Das ändert sich bei der GAP

Lesezeit: 1 Minuten

Im November einigten sich EU-Kommission, Rat und Parlament auf Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie sind Teil der sogenannten „Omnibusverordnung“. Der andere Teil umfasst neue Regeln zum EU-Haushalt. Da die Einigung darauf aber auf sich warten lässt, tritt nun der Agrarteil einzeln zum 1. Januar 2018 in Kraft.


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Die Verordnung enthält neben Regeln zum Grünlandumbruch auch z.B. solche zu Ökologischen Vorrangflächen, zur Junglandwirteprämie und dazu, dass Milcherzeuger im Vertrag mit der Molkerei Angaben zu beispielsweise Preis und Menge verlangen können (weitere Details siehe top agrar 12/2017 Seite 16, Seite 64 und Seite R4).

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