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Das bringt das neue Waffenrecht

Lesezeit: 2 Minuten

Das Waffengesetz hat sich geändert. Das sind die wichtigsten Änderungen für Jäger:


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  • Zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Jägers beim Erteilen von waffenrechtlichen Erlaubnissen gehört jetzt eine Abfrage beim Verfassungsschutz. Dies führte dazu, dass einige Jagdbehörden keine Jagdscheine mehr ausstellten, da die Verfahren zur Abfrage unklar waren. Hessen und Schleswig-Holstein verlängerten zum Redaktionsschluss (10.03.) generell keine Jagdscheine mehr. Niedersachsen und Sachsen verfügten, sie unter Vorbehalt zu verlängern, sollte die Abfrage länger dauern. Dem Vorbild sollten alle Länder folgen, fordert der Deutsche Jagdverband und weist zudem darauf hin, dass die Pflicht zur Abfrage nur für Waffen-, nicht für Jagdbehörden gilt.
  • Schalldämpfer dürfen Jäger nun für Langwaffen allein auf Jagdschein, ohne Voreintrag in einer Waffenbesitzkarte erwerben. Den Kauf müssen Sie innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden. Sie dürfen die Schalldämpfer nur mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwenden. Verboten bleibt die Jagd damit in Bayern, Bremen, Hamburg. Bremen und Bayern lassen meist Ausnahmen zu. Schalldämpfer sind im Waffenschrank aufzubewahren
  • Auch Nachtsichtgeräte (Vor- und Aufsatz) zur Verwendung auf der Waffe dürfen Sie nun besitzen. Für die Jagd nutzen dürfen diese nur Jäger in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller bleiben überall verboten.

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