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Das gehört in einen Vertrag

Lesezeit: 2 Minuten

Um einen Vertrag aufzusetzen, benötigen Sie keinen Anwalt. Denken Sie aber an folgende Punkte:


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  • Anschrift des Gläubigers und des Schuldners
  • Kredithöhe und Höhe des Auszahlungsbetrages
  • Höhe der Zinsen (effektiv)
  • Rückzahlungs-Modalitäten: Wann und wie ist der Kredit zurückzuzahlen? Sind in den Raten die Zinsen enthalten und wenn nicht, wann werden diese fällig? Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Tilgungsplan aufstellen.
  • Sicherheiten: Was passiert, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann? Stehen dem Gläubiger Sicherheiten zu? Welche sind das (Grundschuld, Tierbestand usw.)?
  • Außerordentliche Kündiung: Wann darf der Gläubiger seinen Kredit außer der Reihe zurückverlangen? Üblich ist dieser Schritt, wenn der Schuldner zwei Monatsraten im Rückstand ist.
  • Was passiert, wenn einer der beiden Vertragspartner stirbt? Gehört der Kredit bei Verwandten zur Erbmasse? Muss der Erbe weiterzahlen bzw. erhält der Erbe des Gläubigers die Zahlungen? Oder soll der Kredit mit dem Erbe verrechnet werden?
  • Nehmen Sie außerdem folgende Klauseln in den Vertrag mit auf:


- „Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.“


- „Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.“


- „Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam sein, sind die übrigen Bestimmungen nicht davon betroffen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, gilt eine gültige Regelung, die der ursprünglichen Vereinbarung rechtlich am nächsten kommt.“


  • Unterschrift des Gläubigers und Schuldners


Tipp: Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten unter den Stichworten „Kredite unter Angehörigen“ einige Vertragsmuster. Diese können Sie als Vorlage verwenden und an Ihre persönlichen Konditionen anpassen.

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