Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Aus dem Heft

Das gilt beim Greening

Lesezeit: 1 Minuten

Wer greent, benötigt für jede Umwandlung die Genehmigung der Förderbehörde. Je nach Entstehungszeitpunkt müssen Sie – oder ein anderer Landwirt für Sie – Ersatzland schaffen. Nicht nötig ist das z.B. für nach dem 01.01.2015 entstandenes Dauergrünland. Ersatzflächen müssen Sie im Umwandlungsantrag angeben. Die Genehmigung verfällt spätestens zum Schlusstermin des folgenden Agrarantrages am 15. Mai. Bis dahin müssen Sie umgewandelt und Ersatzgrünland geschaffen haben. Bereits am 01.01.2015 bestehendes Dauergrünland in FFH-Gebieten darf weder umgewandelt noch gepflügt werden. Jede Zerstörung der Grasnarbe dort wird mit Prämienkürzungen bestraft (Details in top agrar 1/2016, S. 40).

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.