Wer greent, benötigt für jede Umwandlung die Genehmigung der Förderbehörde. Je nach Entstehungszeitpunkt müssen Sie – oder ein anderer Landwirt für Sie – Ersatzland schaffen. Nicht nötig ist das z.B. für nach dem 01.01.2015 entstandenes Dauergrünland. Ersatzflächen müssen Sie im Umwandlungsantrag angeben. Die Genehmigung verfällt spätestens zum Schlusstermin des folgenden Agrarantrages am 15. Mai. Bis dahin müssen Sie umgewandelt und Ersatzgrünland geschaffen haben. Bereits am 01.01.2015 bestehendes Dauergrünland in FFH-Gebieten darf weder umgewandelt noch gepflügt werden. Jede Zerstörung der Grasnarbe dort wird mit Prämienkürzungen bestraft (Details in top agrar 1/2016, S. 40).
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