Es ist ein offenes Geheimnis, dass die EU-Kommission die dänische und niederländische Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie für vorbildlich hält. Die Auflagen sind zum Teil schärfer als die deutsche Düngeverordnung.
So gibt es absolute Obergrenzen für die N- und P-Düngung, die auch den Mineraldünger mit einschließen. Die N-Obergrenzen hängen von der Fruchtart und der „Auswaschungsgefahr“ der Böden ab (Übersicht 3). Je leichter der Boden, desto niedriger ist sie. Andererseits wird in den Niederlanden auf ca. 50 % der Fläche von der 250 kg N-Derogation Gebrauch gemacht. In Dänemark auf 4 % und in Deutschland dagegen nur auf 0,2 % (sog. 230er-Regelung). Das spiegelt sich auch in den N-Salden wider: In den Niederlanden liegen die Überschüsse bei 200 kg N, in Dänemark und Deutschland nur bei knapp der Hälfte.
Die Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle beginnen direkt nach der Ernte der Vorfrucht. Deshalb müssen die niederländischen Landwirte Lagerkapazitäten für 7 Monate, die dänischen sogar für 9 Monate vorhalten. Beim Handel mit Gülle wird in den Niederlanden bei jedem Transport automatisch eine Probe gezogen und der N-Gehalt analysiert. In Dänemark reicht bei den abgebenden Betrieben eine Schätzung der abgeführten N-Menge. Der aufnehmende Betrieb muss diese N-Menge bei sich verbuchen.
Besonders ärgerlich für die Dänen: Die je Betrieb erlaubte N-Düngung muss 10 % unter dem Optimum bleiben. Dadurch kann auf Dauer Ertragspotenzial verschenkt werden.