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Zur Leserfrage: „Zwei HIT-Sünden – 4000 € Sanktion“, top agrar 9/2016, S. 13.

Das ist Wahnsinn!

Lesezeit: 2 Minuten

Die flächenbezogenen EU-Zahlungen werden vor allem Betrieben mit Tierhaltung wieder abgenommen. Das ist für diese ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil.


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Als Rinderhalter kann man es aus Angst, eine Meldefrist zu verpassen, kaum wagen, länger als fünf Tage Urlaub zu machen. Denn solche Sanktionen kann man sich bei den miesen Marktpreisen gar nicht leisten! Während die Öffentlichkeit mehr Tierwohl fordert, wird in den Amtsstuben der aufgeblähten Kontrollbehörden der Bürokratie-Elefant gemästet. Durch die Verschärfung der Sanktionen bei Fehlern in den HIT-Meldungen werden Tierhalter praktisch am Schreibtisch festgenagelt und haben noch weniger Zeit, um sich ihrer eigentlichen Arbeit zu widmen. Verständlich wären derart drastische Sanktionen nur, wenn es um Nachlässigkeiten bei der Tierhaltung geht – aber doch nicht bei puren Bürokratie-Fehlern. Selbst wenn ein zur Meldung verpflichteter Beteiligter im Lebenslauf eines Rindes eine verspätete, falsche oder gar keine Meldung abgibt, ist das kein Drama. Das Tier darf erst in den Rinderhimmel, wenn alle Stationen seines Lebens lückenlos nachvollzogen werden können. Da wird so intensiv nachgeforscht, wie bei einer Verbrecherjagd. Diese krankhaften Auswüchse der Bürokratie stellen dann auch noch den Lebensunterhalt zahlreicher Staatsbediensteter sicher – das ist schlimm!


Wilfried Furchert,


01920 Haselbachtal

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