Berücksichtigen Sie nicht nur den Bedarf der Altenteiler, wenn Sie die Barrente festsetzen. Denken Sie auch an die Leistungsfähigkeit des Betriebes. Dabei sollten Sie aber beachten, dass der Hofübernehmer nicht nur für die Barrente aufkommt:
- Angenommen, der Hofübernehmer gewährt den Übergebern ein Wohnrecht an bestimmten Räumen beziehungsweise einer separaten Wohneinheit. Diese hätte er auch vermieten können – dadurch entgehen ihm Einkünfte. Je nach Lage und Anordnung der Räume im gesamten Anwesen kann dieser „Mietwert“ erheblich variieren.
- Oft ist es auch so, dass der Übernehmer für die mit dem Wohnrecht verknüpften Nebenkosten aufkommt. Dazu zählen insbesondere die Kos-ten für Energie, also für Heizung und Strom, sowie die auf die Altenteilsräume entfallenden Versicherungsbeiträge, Abgaben und Gebühren. Hier kommt es darauf an, auf welche Verteilung sich Hofübergeber und -übernehmer im Übergabevertrag geeinigt haben.
- Weitere Kosten, die der Hofübernehmer monatlich tragen muss, können durch eine freie Verpflegung oder die Übernahme von Pflegeleistungen (Aufwand, die Pflege zu organisieren oder Sachkosten) entstehen.
- Neben diesen wiederkehrenden Verpflichtungen muss der Übernehmer zusätzlich eventuell die weichenden Erben abfinden.