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Das sollte im Vertrag stehen

Lesezeit: 1 Minuten

der Versicherer zahlt ab 50% Berufsunfähigkeit die volle BU-Rente.


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der Versicherer erkennt die BU an, wenn ein Arzt diese für voraussichtlich mindestens länger als sechs Monate prognostiziert.


konkrete Regelungen, welche Umorganisationen für Landwirte im Falle einer BU zumutbar sind. Lassen Sie sich diese genau erläutern.


eine Nachversicherungsgarantie, damit Sie die Rente bei Hofübernahme, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöhen können.


eine Dynamik im Grundvertrag; nicht aber unbedingt bei einer späteren Erhöhung der BU-Rente oder bei Abschluss einer weiteren BU-Police.


die Prämie als zu zahlenden Nettobeitrag und als tariflichen Bruttobeitrag; den höheren Bruttobeitrag sollten Sie im Zweifel auch dauerhaft zahlen können.

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