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Der 10-Monatszeitraum ist jetzt flexibel

Lesezeit: 2 Minuten

Den ab 2005 erforderlichen 10-Monats- Zeitraum zur Aktivierung von Prämienrechten sollen Landwirte flexibel festlegen können. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, diese in der EU-Verordnung vorgesehene Option auch in Deutschland anzuwenden. Hintergrund: Prämienrechte bekommen Sie für alle Flächen zugeteilt, die Sie am 15. Mai 2005 bewirtschaften. Um für jedes Prämienrecht auch die Prämie ausgezahlt zu bekommen (Aktivierung), müssen Sie die Fläche aber zusätzlich für einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten bewirtschaftet haben. Daran ändert sich nichts! Neu ist folgendes: Bisher war geplant, diesen 10-Monats-Zeitraum zur Aktivierung in Deutschland einheitlich vom 1.1.2005 bis 31.10.2005 festzulegen. Jetzt soll es möglich sein, dass jeder Antragsteller den 10-Monats-Zeitraum auf seine betrieblichen Gegebenheiten anpasst, und zwar in einer Spanne vom 1.9.2004 bis 28.2.2006. Das heißt: Der 10-Monats-Zeitraum muss zwischen dem 1.9.2004 und dem 30.4.2005 beginnen und spätestens am 28.2.2006 enden. Allerdings kann der 10-Monats-Zeitraum innerhalb eines Betriebes nur einheitlich festgelegt werden. Was heißt das? Betriebe, deren Pachtvertrag z. B. am 1.9.2005 ausläuft, hätten nach der bisher geplanten Regelung zwar Prämienrechte zugeteilt bekommen. Sie hätten diese aber nicht für 2005 aktivieren können, weil der 10-Monats-Zeitraum nicht erfüllt gewesen wäre. Jetzt können sie diesen z. B. schon am 1.10.2004 beginnen lassen. Die Zehn-Monatsfrist wäre damit vor der Pachtrückgabe am 1.9.2005 erfüllt. Damit würde der bisherige Pächter für 2005 die volle Prämie für diese Fläche ausgezahlt bekommen. Ähnlich ist die Situation für manche Grünlandbetriebe. Wer neue Flächen erst zum 1.4.2005 pachten kann, hätte zwar das Prämienrecht erhalten, aber den Aktivierungszeitraum nicht erfüllt. Diese Betriebe können den 10-Monats-Zeitraum jetzt z. B. auf den 1.4.2005 bis 31.1.2006 legen. Obwohl der Zeitraum ins Jahr 2006 hineinragt, würden sie sich damit die Prämie für das Jahr 2005 sichern. Die Flexibilisierung hat einen weiteren Vorteil: Da diese Regelung in gleicher Form auch für die Jahre danach gelten soll, können Landwirte den 10-Monats- Zeitraum an die ortsüblichen Termine für den Pachtwechsel anpassen. Änderungen der Pachtverträge wären dann nicht nötig. Aber Vorsicht: Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.

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