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Der Ölheizung geht es an den Kragen

Lesezeit: 8 Minuten

Das neue Gebäudeenergiegesetz sowie attraktive Förderungen sollen dafür sorgen, dass Hausbesitzer mehr auf erneuerbare Energien setzen. Wir erklären, was das jetzt für Sie bedeutet.


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Die Energiewende ist in Schieflage: Während erneuerbare Energien im Strombereich bereits über 50% des deutschen Verbrauchs decken, sind es bei den erneuerbaren Wärmeträgern erst knapp 15%. Über 70% der Heizungen in Wohngebäuden machen dagegen noch Öl- oder Erdgasheizungen aus. Darum will die Bundesregierung die Energiewende auch im Heizungskeller voranbringen.


Weniger Gesetze, mehr Geld


Dazu beitragen sollen vor allem neue Rahmenbedingungen:


  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die bisherigen Verordnungen und Gesetze im Wärmesektor. Es gilt ab 1.11.2020 für neue und bestehende Häuser und schreibt neben Dämmstandards auch einen Mindestanteil an erneuerbaren Wärmeträgern vor. Bei bestehenden Gebäuden betrifft es vor allem Besitzer von Ölheizungen.
  • Neue Förderprogramme machen die Umrüstung von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern in bestehenden Gebäuden besonders attraktiv: Nach dem Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ gibt es bis zu 45% Zuschuss auf die Investitionssumme. Die höhere Förderung ist auch als „Austauschprämie für Ölheizungen“ bekannt.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungsaustausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden seit 2020 steuerlich gefördert.


Folgen für Hausbesitzer


Besitzer von bestehenden Gebäuden sind wie bei der bisherigen Rechtslage nur betroffen, wenn sie umfangreiche Umbaumaßnahmen vor allem bei den Außenwänden durchführen wollen. „Das gilt z.B. bei der nachträglichen Dämmung der Außenwände oder dem Einbau neuer Fenster“, verdeutlicht Gebäudeenergieberater Uwe Gerhardt aus Stolberg (Nordrhein-Westfalen). Dann müssen Sie bestimmte Standards einhalten, die im GEG aufgeführt sind. Das sind z.B. die „Höchstwerte bei den Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen“, die in Anlage 7 des GEG aufgeführt sind.


Auch dabei ist am Ende die energetische Gesamtbilanz entscheidend, die Sie mit der Kombination aus energetischer Sanierung von Wänden, Dach, Fenstern und der Heizung erreichen können.


Tausch der Ölheizung


Zudem müssen Sie generell alle Öl- und Gasheizkessel austauschen, die 4 bis 400 kW Leistung haben und älter als 30 Jahre sind. Die Austauschpflicht besteht jedoch nur, wenn Sie nach 2002 in ein neues Ein- oder Zweifamilienhaus gezogen sind. Auch gilt sie nur für Konstanttemperatur- bzw. Standardkessel, nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen. Auskunft über den Kesseltyp gibt die Betriebsanleitung oder der zuständige Schornsteinfeger.


Generell verbietet das Gesetz einen Einbau von neuen Ölheizungen ab dem Jahr 2026 in neuen oder bestehenden Häusern. Ölheizungen, bei denen erneuerbare Energien mit eingebunden sind, dürfen allerdings auch nach dem Jahr 2026 weiterhin eingebaut werden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.


Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und aus technischer Sicht keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können bzw. die Einbindung unverhältnismäßig teuer ist.


Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit den Ölkessel gegen einen neuen austauschen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.


Auswirkungen auf den Neubau


Der größte Teil des GEG beschäftigt sich mit Dämmstandards und Heiztechnik beim Neubau von Häusern. „Es gibt keine Verschärfungen bei der Dämmung oder beim Einsatz von erneuerbaren Energien gegenüber aktuellen Vorschriften“, erklärt Gerhardt.


Im Neubau ist der Standard von Niedrigstenergiegebäuden vorgeschrieben. Jedes Gebäude darf danach nur eine bestimmte Menge an Primärenergie verbrauchen (siehe Primärenergiefaktor, S. 30). Entscheidend dafür ist neben dem Wärmeschutz bei Wänden, Fenstern, Türen usw. die eingesetzte Energie. Jeder Energieträger hat einen Primärenergiefaktor, den das GEG vorgibt. Die Kombination aus Dämmung und Energieträger ergibt am Ende den Energiestandard, den das Gebäude erfüllt.


Finanzielle Unterstützung


Wenn Sie Ihre Heizung tauschen müssen, können Sie keine Fördermittel für den Heizungstausch in Anspruch nehmen. Anders ist es bei einem freiwilligen Tausch: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten attraktive Zuschüsse und Kredite zum energetischen Sanieren oder Modernisieren.


Das BAFA deckt den Bereich „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ab und gewährt hierfür hohe Zuschüsse von bis zu 35% der förderfähigen Kosten oder sogar 45%, wenn Sie eine Ölheizung austauschen. Diese gibt es für die Installation von erneuerbaren Hybridheizungen, Wärmepumpen, Solarkollektoren samt Wärmespeicher sowie Biomasse-Heizungen (Pelletöfen, Pellet- sowie Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser- und Kombinationskessel).


Neu gegenüber der früheren Förderung: Das BAFA fördert jetzt auch Kessel über 100 kW. Zusätzlich förderfähig sind für den Heizungstausch notwendige Arbeiten und Umfeldmaßnahmen, wie die Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) und auch Pumpen, hydraulischer Abgleich und vieles mehr. „Früher gab es einen Festbetrag je Kessel, jetzt bemisst sich die Höhe des Zuschusses an den tatsächlichen Kosten“, macht Kathrin Bruhn auf eine weitere Neuerung aufmerksam. Wie die Expertin zum Thema Biomasseheizung beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im bayerischen Straubing erklärt, sind bestimmte Feuerungen von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören Ölheizungen, luftgeführte Pelletöfen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Naturzuganlagen für Holz (also Anlagen ohne Gebläse) sowie Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen.


Geld für Heizungsoptimierung


Im Bereich „Energieeffizienz“ fördert das BAFA Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke) sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Ersatz von Heizungspumpen, Pumpen zur Warmwasserzirkulation sowie hydraulischer Abgleich am Heizsystem).


Zudem bezuschusst das BAFA eine Vor-Ort-Beratung und hilft damit, eine fundierte Informationsgrundlage für die energetische Modernisierungen zu schaffen.


Die Fördermittel der KfW


Die KfW fördert die Heizungsmodernisierung ebenfalls, wobei Sie BAFA- und KfW-Förderung nicht kombinieren können. „Für automatisch beschickte Pellet- oder Hackschnitzelheizungen mit mehr als 100 kW Nennleistung zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 € je kW“, erläutert Bruhn. Der maximale Förderbetrag liegt bei 50000 € je Einzelanlage. Weitere 20 €/kW gibt es als Innovationsförderung, wenn der Kessel mit einem Staubfilter ausgestattet ist sowie 10 €/kW bei Einbau eines Pufferspeichers. Also könnten Hausbesitzer insgesamt 50 €/kW erhalten.


Weitere förderfähige Anlagen:


  • Die KfW fördert auch Brennstoffzellenheizgeräte und den Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze.
  • Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Darlehen wie z.B. für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher.
  • „Während der Hausbesitzer bei den Fördermitteln des BAFA selbst einen Antrag stellt, ist bei den Fördermitteln der KfW die Hausbank zuständig“, erklärt Bruhn.


Antrag vor Baubeginn!


Bei allen Förderungen gilt: Die Anträge müssen Sie unbedingt vor dem Vertragsabschluss mit einem Heizungsbauer und damit vor Baubeginn stellen. Übrigens: Die Fördermittel werden auch 2021 weiter gezahlt. Die aktuelle Richtlinie des Förderprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ist befristet bis zum 31.12.2021, teilt das BAFA mit. Eventuell könnte allerdings vorher noch die geplante „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ inkrafttreten. Diese soll die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA zusammenfassen.


Zulässige Heizsysteme


Wenn Sie Ihre Heizung tauschen wollen, gibt es eine Reihe von Alternativen. Besonders fördern will die Bundesregierung die Wärmepumpe. Sie hat für diese Technik den Primärenergiefaktor von 0 angesetzt (siehe Primärenergiefaktor). Eine Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank, nur umgekehrt: Mithilfe von Strom können Sie Wärme aus der Umgebungsluft oder dem Erdreich nutzen, um das Temperaturniveau zu erhöhen. Mit 1 kWh Strom lassen sich etwa 3 bis 4 kWh Wärme erzeugen.


Etwa 30% des dafür nötigen Stroms können Sie mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach decken. Wärmepumpen sind heute auch für den Altbau möglich. Zu beachten ist dabei: Das Temperaturniveau ist niedriger als bei Heizkesseln. Daher sind Flächenheizungen wie eine Fußbodenheizung nötig, keine klassischen Heizkörper (einen ausführlichen Bericht über Wärmepumpen und ihre Kombination mit einer Photovoltaikanlage finden Sie im aktuellen Energiemagazin von top agrar).


Eine weitere Möglichkeit sind Holzheizungen. Zur Wahl stehen Scheitholz-, Hackschnitzel- oder Pelletanlagen sowie Kombinationen. „Wer eigenes Holz hat, ist mit einem modernen Scheitholzkessel gut bedient“, sagt Bruhn. Dieser lässt sich mit einem Pelletmodul kombinieren, das wie eine Ölheizung automatisch heizt. Diese Variante bietet sich an, wenn wenig Zeit zum regelmäßigen Nachlegen der Holzscheite vorhanden ist.


Auch eine Hackschnitzelheizung fördert den Brennstoff automatisch in den Kessel. Hierfür ist mehr Platz für den Brennstoffbunker und das eventuelle Hackschnitzellager nötig. Dafür lässt sich auch hier eigenes Holz einsetzen.


Einen ähnlichen Komfort, wie bei einer Ölheizung, verspricht eine reine Pelletanlage. Holzpellets sind ein definierter Brennstoff, der aus Sägeresten in Deutschland hergestellt wird. Der Brennstoff wird wie Öl per Tankfahrzeug angeliefert und in das Pelletlager befördert. Von dort gelangt er via Schnecken oder Saugzuggebläse automatisch zum Kessel. Es ist also keine Handarbeit nötig. Allerdings sind die Pellets mit Preisen von 180 bis 220 €/t auch ein relativ teurer Holzbrennstoff.


Wer neben der Wärme auch Strom erzeugen will und einen Gasanschluss hat, könnte ein Blockheizkraftwerk (BHKW) nutzen. Dieses lässt sich entweder mit Erdgas oder Biomethan nutzen. Biomethan ist aufbereitetes Biogas, bei dem das Kohlendioxid abgeschieden wurde und das die gleichen Eigenschaften hat wie Erdgas. Es wird ins Gasnetz eingespeist. Wer Biomethan nutzen will, muss einen Vertrag mit einem Gashändler abschließen und damit nachweisen, dass er bilanziell die Mengen Biomethan verbrennt, die an anderer Stelle ins Gasnetz eingespeist wurde.


Wie die Alternativen sich rechnen, erläutern wir anhand eines Beispiels in einer der nächsten Ausgaben.


hinrich.neumann@topagrar.com

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