Bayern und Baden-Württemberg wollen mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen zulassen. Hierzu nutzen beide Länder die „Länderöffnungsklausel“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG schreibt vor, dass Freiflächen-Anlagen z.B. nur auf versiegelten Flächen, ehemaligen Mülldeponien oder Militärgelände („Konversionsflächen“) oder auf einem 110 m breiten Streifen entlang von Autobahnen oder Schienen gebaut werden dürfen. Diese Flächenkulisse ist jedoch in beiden Ländern nahezu ausgeschöpft.
Mit dem EEG 2017 können die Bundesländer per Verordnung Anlagen auf Acker- oder Grünlandflächen in „benachteiligten Gebieten“ erlauben. Bayern will pro Jahr 30 Projekte auf diesen Flächen zulassen, Baden-Württemberg beschränkt die Zubauleistung pro Jahr auf maximal 100 MW bzw. die Flächenkulisse auf maximal 200 ha pro Jahr.
Laut Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner gingen die Zuschläge bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen wegen der beschränkten Gebietskulisse bisher vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, für die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgegeben werden konnten. „Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, so Aigner.