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topplus Die neue TA Luft

Die Anforderungen an die Betriebe steigen

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat im Juli des vergangenen Jahres einen Entwurf für eine neue „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) vorgelegt. Diese macht strengere Vorgaben für


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  • Belästigungen durch Gerüche,
  • Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Ammoniak und N-Niederschlag aus der Luft,
  • Beeinträchtigung von FFH-Gebieten und
  • gesundheitsgefährdende Bioaerosole (Pilze, Bakterien, Viren und Pollen als Partikel in der Luft).


Streng genommen gilt die TA Luft nur für Betriebe, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch) fallen (z.B. Ställe mit mehr 1500 Mastschweinen, 560 Sauen, 600 Rindern oder 30000 Masthähnchen). Das sind etwa 10% aller Ställe. Für die restlichen 90% der Ställe, die nur dem Baurecht unterliegen, soll die TA Luft aber auch als „Erkenntnisquelle“ herangezogen werden.


Wie stark sich die neuen Vorgaben auf die viehhaltenden Betriebe auswirken, ist zum Teil noch unklar. Probleme drohen vor allem in folgenden Bereichen:


  • Der Ammoniakausstoß pro Schweinemastplatz muss von jetzt zulässigen 3,64 kg auf 1,8 kg Ammoniak pro Jahr sinken. Ob der Zielwert über eine Abdeckung der Güllelager bzw. über N-reduzierte Fütterung erreicht werden kann, ist fraglich.
  • Landwirten, die an vorbelasteten Standorten produzieren (z.B. in der Nähe eines Waldes) und z.B. auf Auslaufhaltung umstellen wollen, droht eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen, wenn der Entwurf so bleibt, wie er gegenwärtig auf dem Tisch liegt.
  • Das BMU hält die Abluftreinigung für „Stand der Technik“. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Thünen-Institut sehen das anders, weil die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme nicht gegeben sei, dies aber Voraussetzung für die Definition „Stand der Technik“ sei.
  • Die bisherige Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) soll künftig Bestandteil der TA Luft werden und würde dann bundesweit gelten. Bisher sind die Länder dafür zuständig und haben entsprechend den jeweiligen Standortbedingungen regionale Umsetzungsregelungen erlassen. Solche regionalen Öffnungsklauseln fehlen auf Bundesebene. Das würde eine praktikable Umsetzung deutlich erschweren.
  • Völlig unzureichend ist im aktuellen Entwurf die Frage des Tierwohls. Wenn in diesem Bereich in Zukunft mehr möglich sein soll, braucht das Tierwohl eine privilegierte Stellung in der TA Luft.

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