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Die Beschränkungen sind zu pauschal

Lesezeit: 2 Minuten

Unsere Hasenkammer reiht sich ins Schicksal der meisten anderen Beherbergungsbetriebe ein und war im Jahr 2020 wegen der behördlichen Corona- Schließungen über vier Monate komplett ohne Gäste. Die letzte Schließung seit dem 1. November 2020 hält über den heutigen Tag hin an. Das wird leider aller Voraussicht nach auch noch einige Zeit so bleiben. Im Frühjahr haben wir einmalig 15000 € Soforthilfe bekommen. Laut mehrerer Anschreiben der Bundesstelle ist es bis jetzt nicht sicher, ob wir die Hilfen behalten können. Danach erhielten wir, außer der Möglichkeit ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen, keine weitere Unterstützung.


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Bei den November- und Dezemberhilfen geht die Hasenkammer aus zweierlei Gründen leider leer aus: Die Beherbergung von Feriengästen ist ein Betriebszweig neben der Milchproduktion. Dadurch ist der Tourismus für weniger als 80% des Umsatzes unseres landwirtschaftlichen Betriebes verantwortlich. Das ist jedoch eine Voraussetzung für den Erhalt der Überbrückungshilfen. Zum zweiten hat unser großer Nachbar „Center Park Hochsauerland“ in den vergangenen zwei Jahren zum Jahresende renoviert und war dadurch in den Monaten November bis Mitte Dezember komplett geschlossen. In den Schlechtwettermonaten nutzen unsere Gäste die Indoorangebote des direkten Nachbarn. Fallen diese Angebote weg, bleiben viele Gäste aus und ein kostendeckender Betrieb ist für uns nur schwierig möglich. Dadurch haben wir uns in den Jahren 2018 und 2019 dazu entschlossen, von Anfang November bis Mitte Dezember ebenfalls zu schließen. Unser Problem: Um die Hilfen zu bekommen, muss man einen Umsatzrückgang im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr nachweisen. Weil wir die Tore geschlossen hatten, gab es natürlich keinen Umsatz und somit können wir auch keinen Einbruch nachweisen. Leider sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Im vergangenen November hätte der Ferienpark geöffnet und die Hasenkammer viele Vorbuchungen gehabt.


Familie Schmidt

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