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Die Entschädigung für Erdkabel reicht nicht!

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ausbau der Höchstspannungs-leitungen für die Energiewende läuft im Schneckentempo: Ganze neun fertige Kilometer meldet die Bundesnetzagentur für das erste Quartal 2019. Immer noch fehlen rund 5600 km, der Stomnetzausbau ist seit Jahren eine gewaltige Dauerbaustelle. Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun für mehr Tempo sorgen. Das neue Gesetz soll:


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  • die Landeigentümer einmalig besser entschädigen,
  • durch eine neue Bundeskompensationsverordnung Flächen sparen und
  • den Bodenschutz verbessern.


Gut gemeint ist aber noch lange nicht gut gemacht. Einiges wird jetzt besser geregelt, aber schneller und fairer wird der Leitungsausbau künftig wohl nicht!


So hängt zum Beispiel die angekündigte Bundeskompensationsverordnung noch vage in der Luft. Im besten Fall ist künftig für Erdkabel- und Freileitungsprojekte kein Naturschutzausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen mehr erforderlich. Bloß: Wie und was die neue Kompensationsverordnung genau regelt, weiß die Bundesregierung vielleicht selber noch nicht – die neue Regelung soll nämlich erst Ende Februar 2020 kommen. Das ist viel zu spät!


Vor allem von den Entschädigungen sind die Landwirte schwer enttäuscht – nicht nur, weil es für dauerhafte Beeinträchtigungen keine wiederkehrenden Vergütungen gibt. Die nun gültigen einmaligen Entschädigungen haben eine drastische Schieflage (s. Beitrag S. 38): Für Freileitungen sind die angekündigten Zahlungen zwar akzeptabel. Wer vom Erdkabel betroffen ist, erhält aber je laufendem Meter Leitung nur einen Bruchteil der Freileitungsentschädigung. Das ist ein echter Konstruktionsfehler! Erdkabel sind ein viel schwererer Eingriff mit unklaren Folgen für den Boden.


Schon jetzt ist klar: Hier wird die Bundesregierung nachbessern müssen, wenn sie zentrale Erdkabelleitungen wie Südlink, Südostlink oder A-Nord als maßgebliche Schlagadern der Energiewende schnell umsetzen will.


Wie sollen Landwirte nun reagieren? Aktuell bleibt nur eines: Knallhart verhandeln! Zum Beispiel über den Schadenersatz für die Bewirtschafter, die die durch Baustellen zerschnittenen Flächen wieder rekultivieren müssen, über die Führung von Baustraßen und über genaue Vorgaben zum Bodenschutz.


Für diese Verhandlungen benötigen die Landwirte einen erfahrenen rechtlichen Beistand. Und es ist notwendig, gemeinsam zu agieren. Hier machen viele Bauernverbände vor Ort schon heute einen richtig guten Job. Wenn sie sich noch besser vernetzen, werden sie noch schlagkräftiger.

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