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Die Hilfen im Überblick

Lesezeit: 2 Minuten

Die Waldbesitzer benötigen Unterstützung, um die Schäden in den Wäldern zu beseitigen, aufzuforsten und den Wald an den Klimawandel anzupassen.


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Für die Rettung der deutschen Wälder veranschlagt Land- und Forstministerin Julia Klöckner in den kommenden drei Jahren 1,5 Mrd. €. Ende August beriet sie sich mit Vertretern der Waldwirtschaft und des Naturschutzes darüber, welche Schritte sinnvoll sind. Das Treffen war eine Vorbereitung für den angekündigten Nationalen Waldgipfel am 25. September. In einem „Ergebnis- und Tatengipfel“ sollen konkrete Maßnahmen der Länder festgelegt werden. Vor dem Gipfel soll am 20. September (beide Termine nach Redaktionsschluss) das Klimakabinett noch über die Verwendung der Gelder aus dem Klimafonds entscheiden. Aus diesem Topf will Klöckner eine halbe Milliarde Euro entnehmen.


Die Fördermittel, die Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Forstbetriebe beantragen können, stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Bundesländer. In Deutschland sind die Grundsätze von Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft u.a. durch den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) geregelt.


Waldeigentümer können in verschiedenen Bereichen Unterstützung beantragen. Die Bundesländer schreiben unterschiedliche Förderrichtlinien vor, was das Thema ein wenig unübersichtlich macht. Einige Länder haben bereits zusätzliche Fördermittel zugesagt:


  • Sachsen-Anhalt stellt z.B. bis 2023 10,2Mio. € für den Waldumbau bereit.
  • Die Waldbauern in NRW bekommen weitere 6,2Mio. € zur Verfügung gestellt.
  • Niedersachsen erhöhte die Waldschutzhilfe um 3,8Mio. €.


Unter www.topagrar.com/waldgipfel2019 finden Sie einen Überblick der Förderungen. Waldbesitzer können auch Steuervorteile nutzen. Für das Schadholz müssen sie dann bei Verkauf nur ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes zahlen. Bedingung: Der Schaden muss insgesamt mehr als das Doppelte des amtlich anerkannten Nutzungssatzes betreffen.


Christina Lenfers

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