Die stillen Reserven ergeben sich aus der Differenz zwischen anzunehmendem Verkehrswert, also dem Verkaufspreis, den z.B. Ihr Schlepper am Markt erzielen würde und den steuerlichen Buchwerten im Jahresabschluss. Verkaufen Sie also ein Wirtschaftsgut und ist der Verkaufswert höher als der Buchwert, decken Sie stille Reserven auf. Die Gewinne müssen Sie versteuern. Diese zukünftig zu erwartende Steuerlast bezeichnet man als latente Steuerlast. Keine stillen Reserven decken Sie auf, wenn Sie Ihre GbR im Rahmen einer Realteilung auflösen. Dann teilen Sie das Gesamthandvermögen unter den Gesellschaftern auf und überführen die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen. So decken Sie keine stillen Reserven auf, weil Sie die Wirtschaftsgüter zum Buchwert übernehmen. Allerdings werden auch die in den stillen Reserven schlummernden latenten Steuerlasten mit in Ihr Betriebsvermögen überführt.
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