Die Afrikanische Schweinepest ist jetzt erstmals in Tschechien aufgetreten. Wie ernst ist die Lage und was lässt sich tun?
Verändert sich durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP)in Tschechien die Bedrohungslage für die süddeutschen Schweinebestände?
Rostalski: Die Bedrohung ist seit dem ersten Ausbruch in der EU 2014 unverändert groß. Der Fall in Tschechien bestätigt aber, dass die ASP jederzeit auch bei uns auftreten kann. Wahrscheinlich hat Unachtsamkeit zu einer Verschleppung über hunderte Kilometer in die Wildschwei-nepopulation von Mähren geführt.
In Niederösterreich wurden Beobachtungsgebiete eingerichtet. Ab wann wäre das auch bei uns erforderlich?
Rostalski: Da gibt es keine konkreten Vorgaben. In Österreich hat man sich schnell dazu entschieden, weil die Funde nur 80 km von der Grenze entfernt waren und in den grenznahen Gebieten zu Tschechien viele kleinere Öko-Betriebe mit Auslauf- oder Freilandhaltung angesiedelt sind. Auch bei uns sind regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie die Schwarzwilddichte, die Zahl und Art der Schweinehaltungen sowie das Fernstraßennetz…
Was unternehmen die Behörden bei uns gegen die Einschleppung der ASP?
Rostalski: In Bayern läuft seit geraumer Zeit ein ASP-Monitoring beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, bei dem Wildschweine nach einem festgelegten Probenschlüssel untersucht werden. Dieser Umfang soll weiter ausgebaut werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lässt an Rasthöfen und Parkplätzen grenznaher Fernstraßen mehrsprachige Poster für Reisende und Fernfahrer aus Osteuropa zur Entsorgung von Lebensmitteln anbringen. Die staatliche Beratung, die Selbsthilfeeinrichtungen und der Bauernverband informieren die Land-wirte über Schutzmaßnahmen. Dabei müssen die Erntehelfer aus Osteuropa besonders aufgeklärt werden.
Was können Schweinehalter tun, um ihren Bestand vor ASP zu schützen?
Rostalski: Außer der Einhaltung der in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen leider nicht viel. Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse oder private Versicherer entfallen jedoch komplett, wenn hier im Seuchenfall Mängel oder sogar grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das Problem: Wildschweine sind ein kaum kontrollierbares Erregerreservoir, weil ihre Bewegungen nur schwer vorhersehbar sind. Wenn die ASP nach Bayern kommt, dann sicher aus dieser Quelle.
Welche Maßnahmen können Betriebe mit Auslauf bzw. Weide ergreifen?
Rostalski: Auch hier gibt die Verordnung entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen vor, die unbedingt einzuhalten sind. Wichtig ist vor allem eine intakte wildschweinsichere doppelte Einzäunung, um direkten Tierkontakt zu vermeiden. Sämtliche Futterlager müssen unbedingt vor Schwarzwild geschützt sein. Gut sichtbare Warnschilder, die das Füttern der Schweine kategorisch verbieten, sind unerlässlich. Problematisch ist auch die Einholung von frischem Beifutter wie Grasschnitt, Reisig, Laub, Eicheln etc., weil es direkt vom Boden aufgesammelt wird.
Wie erkennt man, dass Schweine mit ASP infiziert sind?
Rostalski: Charakteristisch sind sehr hohes Fieber und Appetitlosigkeit, gefolgt von blauroter Verfärbung von Ohren, Rüssel und Gliedmaßenenden, Einblutungen in die Unterhaut, Atemproblemen und blutigem Durchfall. Mit ASP infizierte Schweine verenden spätestens nach 7 bis 14 Tagen. Gehäufte Todesfälle innerhalb einer Gruppe sind daher immer seuchenverdächtig. -do-