Möglicherweise entscheidet künftig auch die Tiefe über die Steuer. Vor dem Bundesfinanzhof wird derzeit ein Fall verhandelt, in dem es um einen Regenwasserkanal in drei bis vier Meter Tiefe geht (Az.: BFH: VI R 49/18).
Die Vorinstanz ging davon aus, dass aufgrund der Tiefe die landwirtschaftliche Nutzung gar nicht beeinträchtigt sei. Daher falle die Entschädigung in den privaten Bereich. Das Urteil steht aber noch aus.
Sind auch Sie von einem ähnlichen Fall betroffen, dann legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein und verweisen auf das ausstehende Urteil. Die Finanzverwaltung hält dann Ihren Bescheid offen bis die Richter für Klarheit gesorgt haben.
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Möglicherweise entscheidet künftig auch die Tiefe über die Steuer. Vor dem Bundesfinanzhof wird derzeit ein Fall verhandelt, in dem es um einen Regenwasserkanal in drei bis vier Meter Tiefe geht (Az.: BFH: VI R 49/18).
Die Vorinstanz ging davon aus, dass aufgrund der Tiefe die landwirtschaftliche Nutzung gar nicht beeinträchtigt sei. Daher falle die Entschädigung in den privaten Bereich. Das Urteil steht aber noch aus.
Sind auch Sie von einem ähnlichen Fall betroffen, dann legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein und verweisen auf das ausstehende Urteil. Die Finanzverwaltung hält dann Ihren Bescheid offen bis die Richter für Klarheit gesorgt haben.