Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Die Tücken der Kuhprämie

Lesezeit: 3 Minuten

Vorsicht: Falsch gestellte Anträge können Sie die komplette Prämie kosten!


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wer in den Genuss der nationalen Milchkuh-Prämie kommen will, muss diese bis zum 15. Mai im Rahmen des Antrags für die Direktzahlungen mitbeantragen. Dabei müssen Sie unbedingt be­achten, dass Sie die beihilferecht­liche Obergrenze von 7 500 € nicht überschreiten (so genannte „De-minimis-Regelung“). Sonst droht Ihnen der Verlust der gesamten Kuhprämie!


Die De-minimis-Regel besagt, dass jeder Betrieb innerhalb von drei Jahren aus bestimmten Fördertöpfen maximal 7 500 € er­halten darf.


Die Kuhprämie beträgt 21 €/Tier für 2010 und 21 € für 2011. Betriebe, die in den Jahren 2009 bis 2011 sonst keinerlei Förderungen erhalten (haben), die unter die De-minimis-Regel fallen, können deshalb in 2010 und/oder 2011 für maximal 357 Kühe die Prämie beantragen (357 x 21 € = 7 497 €). Das heißt, ein 300 Kuh-Betrieb aus Mecklenburg-Vorpommern kann in 2010 für seinen gesamten Bestand die Prämie bekommen und in 2011 noch für 57 Kühe die Prämie beantragen, ohne die Obergrenze zu überschreiten (siehe Übersicht).


Erhöhte Vorsicht ist geboten, wenn Sie in der Zeit ab 1.1.2009 schon andere Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, die auf die 7 500 €-Obergrenze anzurechnen sind. Was dann passiert, zeigt das Beispiel eines bayerischen 60 Kuh-Betriebes in unserer Übersicht. Dieser hat bereits Vorbelastungen aus zwei anderen De-minimis-Programmen von insgesamt 5 250 € (3 750 € + 1 500 €). Für die Kuhprämie sind also nur noch 2 250 € frei. Damit kann er zwar in 2010 für alle 60 Kühe seines Betriebes die Prämie beantragen, aber in 2011 nur noch für 47 Kühe.


Für beide Betriebe gilt: Werden mehr Kühe beantragt, als die Obergrenze es zulässt, hat dies böse Folgen. Denn dann wird ihnen für 2011 (wenn die Überschreitung eintritt) die komplette Kuhprämie gestrichen! So rigide sind die EU-Regeln.


Damit dies möglichst nicht passiert, sind die Prämienanträge so aufgebaut, dass die schon bestehenden bzw. beantragten „De-minimis-Vorbelastungen“ angegeben werden müssen und sich daraus die höchstens noch förderfähige Zahl der Milchkühe als Restgröße ergibt.


Auf die 7 500 €-Obergrenze sind z. B. die zinsverbilligten Liqui-ditätshilfe-Darlehen anzurechnen, die die Landwirtschaftliche Rentenbank im vergangenen Jahr (2009) gewährt hat. Deren „Beihilfewert“ ergibt sich aus der Höhe der Zinsverbilligung. Dieser ist der „De-minimis-Bescheinigung“, die zusätzlich zum Bewilligungsbescheid von der Rentenbank ausgestellt wurde, zu entnehmen. Den Beihilfewert ziehen Sie von den 7 500 € ab, so ergibt sich der verbleibende Spielraum für die Kuh-prämie.


„Vorbelastungen“ haben darüber hinaus auch alle bayerischen Milchviehhalter, die letztes Jahr die Kuhprämie des Freistaates erhalten haben. Diese fällt ebenfalls unter die De-minimis-Regel.


Achtung: In den Bundesländern kann es weitere De-mini-mis-Programme geben, die das Konto der „Vor-belastungen“ erhöhen. Ob dies der Fall ist, ergibt sich ebenfalls aus den jeweiligen Bewilligungsbescheiden und den entsprechenden „De-minimis-Bescheinigungen“. Es ist deshalb ratsam, diese sorgfältig zu überprüfen, bevor Sie die Kuhprämie beantragen.


Nicht unter die 7 500 €-Obergrenze fallen z.B. alle Fördermaßnahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik. Dazu zählen z. B. das Agrarinvestitionsprogramm, die Ausgleichszulage oder die Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Auch wenn Sie 2010 einen neuen, zinsverbilligten Liqui­ditätskredit von der Rentenbank (mit 2 % Zinsverbilligung) beantragt haben, muss dieser nicht auf die 7 500 €-Obergrenze angerechnet werden.


Fazit: Die Kuhprämie, die Sie in Kürze beantragen können, hat ihre Tücken. Prüfen Sie unbedingt vorab, wie viel „Luft“ Sie im Rahmen der 7 500 €-Obergrenze noch haben. Würden Sie diese mit der beantragten Kuhprämie überschreiten, wird Ihnen diese komplett gestrichen!

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.