Die Formulare 1462/1463 des Agrardieselantrages, in denen Sie erhaltene Steuerentlastungen angeben, müssen Sie bis zum 30. Juni beim Zollamt einreichen. Die Frist für den allgemeinen Antrag (Formulare 1140/1142) bleibt der 30. September. Ein Formular zur Selbsterklärung der staatlichen Beihilfen müssen Sie nicht mehr ausfüllen (bisher Formular 1139), sondern geben die Infos nun im allgemeinen Antrag an.
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