Ein Disagio von mehr als 5% können Sie nur dann in voller Höhe steuermindernd als Werbungskosten geltend machen, wenn dieses „marktüblich“ ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie den Kredit bei Ihrer Bank aufnehmen. Gewährt Ihnen hingegen ein Angehöriger ein Darlehen, müssen Sie nachweisen, dass die vereinbarten Konditionen marktüblich sind. In der Praxis erkannten Finanzämter bisher maximal einen Disagio in Höhe von 5% an (Bundesfinanzhof, Az.: IX R 38/14).
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