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Dreschen auf 600 ha

Lesezeit: 3 Minuten

Günstiger dreschen als der Lohnunternehmer: Die Genossenschaft macht das möglich.


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Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft“, lacht Heinrich Schneider, als er von der Geschichte der Genossenschaft erzählt. Zwei Generationswechsel hat diese schon über-standen. 1925 gab es im Ort Deiringsen in der Nähe von Soest noch zahlreiche kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe. Kaum einer von ihnen konnte sich einen eigenen „Dreschkasten“ leisten. Also taten sich etwa 50 Höfe zusammen und gründeten eine Maschinengenossenschaft. Auch wenn mehr als die Hälfte der Betriebe die Bewirtschaftung mittlerweile eingestellt hat, die meisten behielten ihre Anteile. Von den heute 42 Genossen, haben noch 20 einen landwirtschaftlichen Betrieb. Diese halten die meisten Anteile. „Zwischen 20 und 80 ha ist alles vertreten. Ob Ackerbau, Schweinemast oder Geflügelhaltung – nur Milchvieh hat keiner“, sagt Schuerhoff, der seit 2005 im Vorstand der Genossenschaft ist. Die Betriebe befinden sich alle in einem Radius von etwa 5 km. Heute besitzt die Genossenschaft drei Drescher, zwei Ballenpressen, einen Schlepper sowie Walze und Mulcher. Die Drescher sind auf einer Fläche von etwa 600 ha voll ausgelastet. Christian Schneider, der seit vier Jahren einen Sitz im Vorstand übernommen hat, hält die Maschinen in Stand und koordiniert den Einsatz: „In der heißen Phase wird es schon mal hektisch, da klingelt mein Telefon permanent“. Und wie behält er den Überblick? „Ich hab‘ alles im Kopf“, meint er. Er weiß, wo sich jeder einzelne Schlag der Genossen befindet. Das erleichtert die Koordination.


Jeder Genosse ist laut Satzung verpflichtet, die Drusch- und Pressarbeiten von der eG ausführen zu lassen. Es sei denn, er verfügt über eine entsprechende eigene Mechanisierung. Die geleistete Arbeit stellt die Genossenschaft ihren Genossen dann in Rechnung. Abgerechnet wird nach Hektar bzw. Ballen. „Unser Ziel ist es, günstiger als ein Lohnunternehmer zu sein“, sagt Blumendeller, der seit fünf Jahren im Aufsichtsrat sitzt. Das klappt in der Regel auch, da sie die Ausschüttung des Gewinns als Warenrückvergütung mit dem Druschpreis verrechnen.


Da die Genossenschaft ein reiner Dienstleister für ihre landwirtschaftlichen Mitglieder ist und keine Lohnunternehmertätigkeiten für dritte übernimmt, ist sie von der Gewerbesteuer befreit. „Das ist ein großer Vorteil“, sagt Heinrich Schneider. Die Rechtsform hat aber auch Nachteile: „Der administrative Aufwand ist höher als bei einer GbR. Zudem ist es schwierig Vorstand und Aufsichtsrat zu besetzen. Das ist schließlich Mehrarbeit neben dem Betrieb“, so Schuerhoff. Ob die Genossenschaft noch ihr 100-jähriges Bestehen erleben wird, wissen die vier nicht. Das komme auf den Strukturwandel an.

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