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Düngeverordnung: Beiräte machen Druck

Lesezeit: 2 Minuten

Die Wissenschaftlichen Beiräte für Umwelt, Agrarpolitik und Düngung fordern eine zügige Verabschiedung der neuen Düngeverordnung (s. top agrar 2/2016, Seite 53). In einem offenen Brief an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD, 63), Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU, 58) sowie an die Umwelt- und Landwirtschaftsminister der Länder und die Mitglieder des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses im Bundestag beklagen die Wissenschaftler, dass die „mehrjährige Verzögerung der neuen Düngegesetzgebung und ein mangelnder Vollzug“ dazu beigetragen hätten, dass in vielen agrarischen Intensivregionen die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werde.


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Die Beiräte hätten bereits im August 2013 Empfehlungen für ein neues Düngerecht gegeben. Diese seien aber nur zum Teil aufgegriffen worden. Positiv bewerten sie


  • den Einstieg in die Hoftorbilanz,
  • die Möglichkeit der Übermittlung aller verfügbaren Daten mit Nährstoffrelevanz an die Kontrollbehörden,
  • die Einbeziehung der pflanzlichen Gärreste,
  • die Verlängerung der Sperrfristen und
  • die Absenkung der Überschüsse für N und P.


Die Wissenschaftler sehen aber noch erhebliche Defizite in den Rechtstexten, insbesondere in diesen Punkten:


  • Die 10-jährige Übergangsfrist für die emissionsarme Ausbringung sei zu lang.
  • Gülle und Gärreste sollten spätestens nach einer Stunde eingearbeitet werden.
  • Der zulässige P-Überschuss von 10 kg/ha sei für überversorgte Gebiete zu hoch und für unterversorgte Gebiete zu niedrig.
  • Die vorgesehene Derogationsregelung für Gärreste sei nicht mit dem Gewässerschutz vereinbar.
  • 15 bis 25 % der Nährstoffe als Futterverluste zu bilanzieren, sei viel zu hoch.
  • Und die Länderöffnungsklausel sei nicht so ausgestaltet, dass sie zu einer „erforderlichen Verschärfung“ in belasteten Gebieten führen könne.


Die Beiräte appellieren an die Politiker, „eine deutliche Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu erreichen“. Diese sei längst überfällig, weitere Schritte müssten folgen (Weitere Infos siehe Seite 94).

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