Dürfen Kinder ohne Führerschein auf dem Feld Traktor fahren?
Lesezeit: 2 Minuten
Mein elfjähriger Sohn will beim Ackern und in der Ernte helfen. Darf er z.B. grubbern oder mit einem Kartoffelroder fahren, auf dem ein Zehnjähriger die Kartoffeln sortiert?
Mein elfjähriger Sohn will beim Ackern und in der Ernte helfen. Darf er z.B. grubbern oder mit einem Kartoffelroder fahren, auf dem ein Zehnjähriger die Kartoffeln sortiert?
Nur wenn Sie sicherstellen können, dass Ihre Kinder sich und keine anderen Personen gefährden, wäre der Einsatz denkbar. Im Gegensatz zu frei zugänglichem Hofgelände, sind Feldwege Ackergrundstücke i.d.R kein öffentlicher Verkehrsraum, sodass dort kein Führerschein zum Fahren nötig ist. Allerdings unterliegen Kinder bis 14 Jahre nach dem BGB einer Aufsichtspflicht. Bis zu diesem Alter können sie sich noch nicht voll konzentrieren, sodass ein Maschineneinsatz mit mehreren Bedienungseinrichtungen und eventuell auftretenden Störungen diese überfordern kann. Verhalten sie sich dann falsch, können sie sich und anderen schaden. Diese Schäden haben die aufsichtspflichtigen Personen zu verantworten und in schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Daher dürfen Jugendliche führerscheinfreie Kraftfahrzeuge (z.B. Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h) erst ab 15 Jahren fahren.
Mein elfjähriger Sohn will beim Ackern und in der Ernte helfen. Darf er z.B. grubbern oder mit einem Kartoffelroder fahren, auf dem ein Zehnjähriger die Kartoffeln sortiert?
Mein elfjähriger Sohn will beim Ackern und in der Ernte helfen. Darf er z.B. grubbern oder mit einem Kartoffelroder fahren, auf dem ein Zehnjähriger die Kartoffeln sortiert?
Nur wenn Sie sicherstellen können, dass Ihre Kinder sich und keine anderen Personen gefährden, wäre der Einsatz denkbar. Im Gegensatz zu frei zugänglichem Hofgelände, sind Feldwege Ackergrundstücke i.d.R kein öffentlicher Verkehrsraum, sodass dort kein Führerschein zum Fahren nötig ist. Allerdings unterliegen Kinder bis 14 Jahre nach dem BGB einer Aufsichtspflicht. Bis zu diesem Alter können sie sich noch nicht voll konzentrieren, sodass ein Maschineneinsatz mit mehreren Bedienungseinrichtungen und eventuell auftretenden Störungen diese überfordern kann. Verhalten sie sich dann falsch, können sie sich und anderen schaden. Diese Schäden haben die aufsichtspflichtigen Personen zu verantworten und in schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Daher dürfen Jugendliche führerscheinfreie Kraftfahrzeuge (z.B. Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h) erst ab 15 Jahren fahren.